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Prozessanalyse & Bestandsaufnahme

Digitalisierungsplan 2027: vom Einzelprojekt zum Fahrplan

Wie kleine Betriebe aus einzelnen Vorhaben einen Digitalisierungsplan 2027 machen: Systeme, feste Termine, Abhängigkeiten, Budget je Quartal, Zuständigkeiten.

18 Min. Lesezeit DigitalisierungJahresplanungProzessanalyseKleine Betriebe

Kurz und einfach erklärt

Viele kleine Betriebe haben keinen Plan für ihre Digitalisierung. Sie starten einzelne Projekte. Diese Projekte brauchen oft dieselben Leute zur selben Zeit.

Ein Plan für das Jahr hilft. Er passt auf eine Seite. Er zeigt feste Termine, die Projekte und das Geld für jedes Viertel des Jahres.

Manche Projekte hängen voneinander ab. Erst werden die Daten sauber gemacht. Dann wird ein Programm mit dem anderen verbunden. Ein altes Programm geht erst aus, wenn die alten Daten sicher gespeichert sind.

Für jeden Teil des Plans ist eine Person zuständig. Alle drei Monate schaut die Leitung auf den Plan. Dann wird er angepasst.

Wir helfen beim Anfang. Wir schauen uns Ihre Abläufe und Programme an. Dann sagen wir, was zuerst kommt.

Im Oktober und November liegt in vielen Betrieben das Budget für das kommende Jahr auf dem Tisch, und mit ihm eine Liste von Digitalisierungsvorhaben: die neue Zeiterfassung, die Verbindung zwischen Onlineshop und Warenwirtschaft, ein Dokumentenarchiv, dazu Pflichten mit festem Datum. Selten stehen diese Vorhaben auf einer gemeinsamen Seite. Von den Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten hat jedes fünfte (22 Prozent) keine Digitalstrategie, 57 Prozent haben Strategien für einzelne Unternehmensbereiche und nur 21 Prozent eine zentrale Strategie (Bitkom). Die Folgen sind in vielen Betrieben bekannt: Vorhaben konkurrieren um dieselben Personen, Pflichttermine kommen überraschend, und das Budget ist im Herbst verbraucht, bevor das wichtigste Projekt begonnen hat. Dieser Beitrag zeigt, wie aus einzelnen Vorhaben ein Digitalisierungsplan für 2027 wird: eine Planseite mit Systemlandschaft, festen Terminen, Abhängigkeiten, Budget je Quartal und Zuständigkeiten, dazu ein Rhythmus, der den Plan durch das Jahr trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von den Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten haben 22 Prozent keine Digitalstrategie und 57 Prozent nur Strategien für einzelne Bereiche; eine zentrale Strategie haben 21 Prozent (Bitkom).
  • Ein Digitalisierungsplan passt auf eine Seite: Systemlandschaft, feste Termine, Vorhaben mit Abhängigkeiten, Budget je Quartal und eine verantwortliche Person je Bahn.
  • Feste Termine kommen zuerst in den Plan: Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro, und die Übergangsregel für Papier- und PDF-Rechnungen gilt 2027 nur noch bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; § 27 Abs. 38 UStG).
  • Abhängigkeiten legen die Reihenfolge fest: Stammdaten vor Schnittstelle, Datenarchiv vor Abschaltung des Altsystems, weil Buchungsbelege acht Jahre aufzubewahren und auswertbar zu halten sind (§ 147 AO).
  • Budget gehört in Quartale statt in eine Jahressumme; digitalisierungsaktive Mittelständler gaben 2024 im Schnitt rund 25.000 Euro aus, solche mit 50 und mehr Beschäftigten knapp 189.000 Euro (KfW Research).
  • Zuständigkeiten und Rhythmus halten den Plan aktuell: ein Name je Bahn, Quartalsblick mit Messgrößen wie Termintreue, Budgetabweichung und Zahl der Systeme ohne Herstellerunterstützung.

Warum Einzelprojekte im Jahr verpuffen

Die Bitkom-Zahlen zeigen, dass sich die Lage erst bei großen Unternehmen deutlich bessert. Bei Unternehmen mit 100 bis 499 Beschäftigten hat jedes sechste (17 Prozent) gar keine Strategie, ab 500 Beschäftigten sind es nur noch 8 Prozent (Bitkom). Befragt wurden 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten Anfang 2026 (Bitkom). Für kleinere Betriebe weist die Erhebung keine Werte aus. Für sie gilt die Überlegung dieses Beitrags umso mehr, weil dort wenige Personen alle Vorhaben gleichzeitig tragen.

Einzelstrategien sind nicht wertlos. Eine Vertriebsleitung, die ihren Angebotsprozess digitalisiert, und eine Buchhaltung, die den Rechnungseingang umstellt, haben jeweils gute Gründe. Das Problem entsteht dort, wo sich die Vorhaben berühren: Beide brauchen saubere Kundenstammdaten, beide binden dieselbe Person aus der IT oder denselben Dienstleister, und beide sollen im ersten Quartal fertig sein, weil im Sommer Urlaubszeit ist. Ohne gemeinsame Planseite fällt dieser Konflikt erst auf, wenn er Termine kostet.

Digitalisierung ist eine Daueraufgabe für die Unternehmen. Und sie erfordert einen Plan, ganz unabhängig von der Größe, der Branche oder den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Bitkom (Bitkom, Presseinformation vom 16. März 2026)

Die KfW kommt in ihrem Digitalisierungsbericht aus anderer Richtung zu einem ähnlichen Befund. Die Masse der mittelständischen Unternehmen gehe die Digitalisierung weniger systematisch als auf Ad-hoc-Basis an (KfW Research). Zugleich ist die Aktivität gesunken: Der Anteil der Mittelständler mit abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben sank in der Erhebung für 2022 bis 2024 um 5 Prozentpunkte auf 30 Prozent (KfW Research). Als Mittelstand zählen dort Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz (KfW Research). Wer weniger Vorhaben angeht, muss die wenigen besser verzahnen. Genau dafür ist ein Jahresplan da.

Was auf die Planseite gehört

Ein Digitalisierungsplan ist kein Konzeptpapier mit dreißig Seiten, sondern eine Arbeitsgrundlage, die auf eine Seite passt und in der Runde der Geschäftsführung auf dem Tisch liegt. Sechs Bestandteile reichen aus, und jeder davon beantwortet eine Frage, die im Laufe des Jahres sonst mehrfach gestellt wird.

Systemlandschaft

Alle Systeme mit Abläufen, Version, Supportende, Vertragslaufzeit, Datenaustausch und interner Zuständigkeit. Sie ist die Grundlage für alles Weitere.

Feste Termine

Gesetzliche Stichtage, Supportenden und Vertragsenden, die eine Änderung an Systemen oder Daten auslösen. Sie stehen als Rauten in der ersten Bahn.

Vorhaben

Die Projekte des Jahres als Balken mit Anfang und Ende, übernommen aus der Bewertung nach Wirkung und Aufwand. Jedes hat ein klares Ergebnis.

Abhängigkeiten

Pfeile zwischen Vorhaben, wo eines das Ergebnis eines anderen braucht. Sie zeigen, welche Verzögerung sich durch das Jahr fortpflanzt.

Budget je Quartal

Pflicht, Vorhaben und Reserve getrennt und auf vier Quartale verteilt, damit eine Abweichung nach drei Monaten auffällt und nicht erst im Dezember.

Zuständigkeiten

Ein Name je Bahn und je Vorhaben, mit Vertretung und mit ausdrücklich eingeplanter Zeit neben dem Tagesgeschäft.

Bewusst fehlt auf der Planseite die Frage, welcher Ablauf überhaupt angegangen wird. Diese Entscheidung trifft vorab eine Bewertungsmatrix nach Wirkung und Aufwand. Der Jahresplan übernimmt ihr Ergebnis und ordnet es in die Zeit ein, mit den Terminen, Menschen und Mitteln, die tatsächlich verfügbar sind. Ebenso fehlt ein vollständiger Fristenkalender: Auf die Planseite kommen nur Termine, die an Systemen oder Daten etwas ändern.

Systemlandschaft: der Bestand als Ausgangspunkt

Die Planung beginnt beim Bestand. Jedes System, mit dem der Betrieb arbeitet, bekommt eine Zeile: Warenwirtschaft, Buchhaltung, Zeiterfassung, Onlineshop, Dokumentenablage, E-Mail und die Tabellen, die zwischen ihnen vermitteln. Wer bereits eine Prozesslandkarte hat, ordnet die Systeme den Abläufen dort zu. Die Zeile hält fest, was für die Planung zählt, nicht jede technische Einzelheit.

Angabe je SystemWarum sie in den Plan gehörtWoher sie kommt
Abläufe, die daran hängenzeigt, wen eine Umstellung trifft und wer testen mussProzesslandkarte, Gespräche mit den Abteilungen
Version und Supportendeerzeugt einen festen Termin für Wechsel oder AktualisierungHerstellerangaben, Wartungsvertrag
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristbestimmt, wann eine Ablösung ohne doppelte Kosten möglich istVertrag, Rechnungen des Anbieters
Datenaustausch mit anderen Systemenmacht Abhängigkeiten zwischen Vorhaben sichtbarSchnittstellenliste, Exporte, Importe
Interne Zuständigkeitklärt, wer Änderungen freigibt und wer sie testetOrganigramm, Vertretungsregel

Die Vertragsspalte wird oft unterschätzt. Von den kleinen Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten nutzen 51 Prozent kostenpflichtige Cloud-Dienste, bei mittleren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind es 65 Prozent (Destatis). Solche Dienste laufen über Abonnements mit Laufzeiten und Kündigungsfristen. Wer ein System ablösen will, muss den Kündigungstermin kennen, sonst zahlt er bis zum nächsten möglichen Termin für zwei Lösungen.

Die Spalte mit dem Supportende erzeugt ebenfalls Termine. Läuft die Herstellerunterstützung einer Version aus, kommen keine Sicherheitsaktualisierungen mehr. Im Berichtszeitraum des Lageberichts 2025 wurden weltweit durchschnittlich 119 neue Schwachstellen täglich bekannt, rund 24 Prozent mehr als im Zeitraum davor, teils methodisch bedingt (BSI). Ein System ohne Aktualisierungen bleibt diesem Zustrom ausgesetzt. Das Supportende gehört deshalb als fester Termin in den Plan, mit dem Vorhaben davor, das den Wechsel vorbereitet. Wie sich Aktualisierungen im laufenden Betrieb einspielen lassen, beschreibt der Beitrag zu Updates ohne Betriebsunterbrechung.

Wie wichtig dieser Teil ist, zeigt auch die Art der Vorhaben im Mittelstand. Unter den Mittelständlern mit Digitalisierungsvorhaben kam die Erneuerung von IT-Strukturen, also neue Hardware, neue IT-Systeme oder einzelne neue Anwendungen, im Zeitraum 2022 bis 2024 auf 50 Prozent der Nennungen und war damit die zweithäufigste Projektart (KfW Research). Solche Erneuerungen lassen sich nur dann sinnvoll terminieren, wenn klar ist, welche Systeme wann auslaufen.

Feste Termine zuerst eintragen

Bevor ein einziges Vorhaben terminiert wird, kommen die Termine in den Plan, die der Betrieb nicht verschieben kann. Das sind gesetzliche Stichtage, Supportenden und Vertragsenden aus der Systemlandschaft sowie interne Fixpunkte wie Inventur, Jahresabschluss oder die Hochsaison. Sie bilden die erste Bahn des Plans. Entscheidend ist nicht die Vollständigkeit, sondern die Auswirkung: Ein Termin gehört auf die Planseite, wenn er eine Änderung an Systemen, Stammdaten oder Abläufen auslöst.

Zwei Beispiele vom Jahreswechsel 2026/2027 zeigen, wie aus einem Stichtag ein Vorhaben wird. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Zeitstunde, nach 13,90 Euro im Jahr 2026 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Das betrifft die Lohnabrechnung, aber auch Kalkulationssätze, Angebotsvorlagen und Verrechnungspreise. Der Beitrag zu Mindestlohn 2027 in Stammdaten und Kalkulation beschreibt die Umstellung im Einzelnen.

Bei der E-Rechnung endet die Übergangszeit stufenweise. Rechnungen über Umsätze aus dem Jahr 2027 dürfen nur dann noch auf Papier oder in einem sonstigen elektronischen Format übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz des ausstellenden Unternehmens im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat (§ 27 Abs. 38 UStG). Wer darüber liegt, stellt Rechnungen an Unternehmen im Inland ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich als E-Rechnung aus (§ 14 Abs. 2 UStG); für Rechnungen im EDI-Verfahren gilt mit Zustimmung des Empfängers eine Übergangsregel bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Was dafür im Rechnungsfluss zu tun ist, steht im Beitrag zur E-Rechnungspflicht 2027.

Ein dritter Termintyp entsteht aus der Systemlandschaft selbst: das Ende einer Vertragslaufzeit oder das Supportende einer Version. Für ihn gilt dieselbe Regel wie für gesetzliche Stichtage. Der Termin steht als Raute in der Pflichtbahn, das vorbereitende Vorhaben endet möglichst ein Quartal davor, damit Test und Schulung nicht in die letzten Wochen fallen.

Stichtag und Vorhaben trennen

Eine Raute in der Pflichtbahn markiert, ab wann etwas gelten muss. Das zugehörige Vorhaben steht in der zweiten Bahn und endet vorher. Wer beides vermischt, plant die Umstellung auf den Stichtag statt auf den Testlauf davor und hat keinen Puffer, wenn etwas klemmt.

Abhängigkeiten sichtbar machen

Die zweite Bahn enthält die Vorhaben als Balken mit Anfang und Ende. Zwischen ihnen stehen Pfeile, wo ein Vorhaben das Ergebnis eines anderen braucht. Diese Pfeile sind der eigentliche Gewinn gegenüber einer Projektliste: Sie zeigen, welche Verzögerung sich durch das Jahr fortpflanzt und welches Vorhaben deshalb zuerst Personal bekommt. Fünf Abhängigkeiten tauchen in kleinen Betrieben regelmäßig auf.

  • Stammdaten vor Schnittstelle: Eine Verbindung zwischen Shop und Warenwirtschaft überträgt doppelte oder unvollständige Artikel- und Kundendaten ungefiltert weiter. Die Bereinigung gehört davor, wie im Beitrag Stammdaten in Ordnung bringen beschrieben.
  • Datenarchiv vor Abschaltung: Ein Altsystem geht erst vom Netz, wenn seine steuerlich relevanten Daten lesbar und maschinell auswertbar gesichert sind.
  • Förderbescheid vor Auftrag: Viele Programme verlangen den Antrag vor der Auftragsvergabe. Der Bescheid wird so zur Vorbedingung des Vorhabens, wie der Beitrag zur Förderung für Digitalisierung zeigt.
  • Mitbestimmung vor Einführung: Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er bei technischen Einrichtungen mit, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Vereinbarung gehört vor den Echtbetrieb, siehe Betriebsrat bei IT-Systemen.
  • Schulung vor Echtbetrieb: Mitarbeitende brauchen Übungszeit im neuen Ablauf, bevor der alte abgeschaltet wird. Die Schulung ist ein eigenes Vorhaben mit eigenem Termin, kein Anhängsel der Technik.

Die Abhängigkeit zwischen Archiv und Abschaltung hat einen gesetzlichen Hintergrund. Bücher und Aufzeichnungen sind zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre aufzubewahren (§ 147 AO). Während dieser Frist müssen digital erstellte Unterlagen jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können (§ 147 AO). Wer die alte Warenwirtschaft zum Jahresende kündigt, braucht deshalb vorher einen geprüften Export oder ein Archiv, das diese Anforderungen erfüllt. Wie die Übernahme selbst abläuft, beschreibt der Beitrag zur Datenübernahme aus dem Altsystem.

Eine Abhängigkeit, die selten auf Papier steht, sind Personen. Wenn zwei Vorhaben dieselbe Fachkraft für Tests brauchen, hängen sie voneinander ab, auch wenn sie technisch nichts miteinander zu tun haben. Im Plan bekommen solche Engpässe einen eigenen Pfeil oder eine Markierung am Balken. Schon diese Markierung macht sichtbar, wenn zwei Abteilungen im selben Monat auf dieselbe Person zählen.

Budget je Quartal statt Jahressumme

Die dritte Bahn verteilt das Budget auf die vier Quartale. Eine Jahressumme sagt wenig darüber, ob im März Geld für die Schnittstelle da ist, wenn im Januar die Umstellung der Rechnungsstellung mehr gekostet hat als geplant. Quartalsweise geplant, fällt eine Abweichung nach drei Monaten auf, solange noch Spielraum besteht.

Zur Größenordnung liefert der KfW-Digitalisierungsbericht Anhaltspunkte. Mittelständler, die bei der Digitalisierung aktiv waren, gaben im Jahr 2024 im Durchschnitt rund 25.000 Euro dafür aus (KfW Research). Die Spanne ist groß: Unternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten kamen auf knapp 10.000 Euro, Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten auf knapp 189.000 Euro (KfW Research). Gemessen am Umsatz tragen die Kleinsten die schwerere Last: Von den Unternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten und Digitalisierungsausgaben wenden 13 Prozent 7 Prozent oder mehr ihres Umsatzes dafür auf (KfW Research).

Für die Aufteilung reichen drei Töpfe: Pflicht, Vorhaben und Reserve. Der Pflichttopf deckt, was ohnehin anfällt, also Umstellungen wegen gesetzlicher Stichtage, Lizenzen, Wartung und den Ersatz von Hardware am Ende ihrer Nutzungszeit. Der Vorhabentopf finanziert die Verbesserungen aus der Bewertungsmatrix. Die Reserve fängt ab, was im Laufe des Jahres dazukommt, etwa eine Preiserhöhung beim Softwareanbieter oder ein Ausfall, der eine schnelle Ersatzlösung verlangt.

QuartalPflichtVorhabenReserve
Q1Umstellungen zum Jahreswechsel nacharbeiten, Lizenzen verlängernStammdaten bereinigen, Förderantrag stellennicht verplant
Q2Wartung, Hardware nach AustauschplanSchnittstelle aufbauen und testenfreigeben, falls Q1 überzogen wurde
Q3Archiv für das Altsystem einrichtenSchulung und EinführungNacharbeit nach dem Echtbetrieb
Q4Altsystem abschalten, Kündigung wirksamAnalyse des nächsten Ablaufs, Plan 2028Rest übertragen oder auflösen

Die Tabelle ist ein Beispiel, kein Muster für jeden Betrieb. Wichtig ist die Logik dahinter: Pflichtkosten aus Verträgen und Lizenzen stehen fest im Plan, Vorhaben bekommen eine Schätzung mit Unter- und Obergrenze, und die Reserve wird erst im Quartalsblick freigegeben. Fördermittel erscheinen in derselben Bahn, aber erst ab dem Quartal, in dem der Bescheid vorliegt.

Zuständigkeiten: ein Name je Bahn

Jede Bahn des Plans bekommt eine verantwortliche Person, jedes Vorhaben eine Projektleitung. In Betrieben mit 20 bis 99 Beschäftigten sind das selten Vollzeitrollen. Die Pflichtbahn liegt sinnvollerweise bei der Geschäftsführung oder der kaufmännischen Leitung, weil dort Fristen ohnehin zusammenlaufen. Die Vorhaben verantwortet die Person, deren Abteilung am meisten vom Ergebnis abhängt, nicht automatisch die IT. Das Budget führt, wer auch die übrigen Kosten des Betriebs überwacht.

Zuständigkeiten müssen zur verfügbaren Zeit passen. Auf zusätzliche IT-Fachkräfte zu setzen, ist für 2027 eine unsichere Annahme: In Deutschland fehlen nach der aktuellen Erhebung 79.000 IT-Fachkräfte, und 97 Prozent der Unternehmen mit IT-Stellen haben Schwierigkeiten, diese zu besetzen (Bitkom). Der Plan rechnet deshalb mit den Personen, die heute im Betrieb sind, und mit festen Kontingenten externer Unterstützung. Wer in einem Quartal ein Vorhaben leitet, bekommt dafür ausdrücklich Zeit, etwa einen festen Tag pro Woche, statt die Aufgabe zusätzlich zum Tagesgeschäft zu tragen.

Hilfreich ist eine schriftliche Vertretungsregel je Bahn. Fällt die verantwortliche Person aus, muss jemand anderes wissen, welche Termine anstehen und wo der aktuelle Stand liegt. Die Planseite selbst ist dafür das wichtigste Werkzeug, solange sie aktuell gehalten wird. Für die Einführung neuer Abläufe in den Abteilungen hilft eine geplante Schulung und Einführung, die als eigenes Vorhaben im Plan steht.

Rhythmus und Messgrößen

Ein Jahresplan veraltet, wenn ihn niemand anschaut. Vier feste Anlässe halten ihn am Leben.

  1. Jahresplanung im Oktober oder November: Systemlandschaft aktualisieren, feste Termine des Folgejahres eintragen, Vorhaben aus der Bewertungsmatrix übernehmen und das Budget je Quartal festlegen.
  2. Quartalsblick: eine Stunde in der Runde der Geschäftsführung. Was ist erledigt, was verschoben, wie weit weicht das Budget ab, welche neuen Termine sind bekannt geworden?
  3. Monatlicher Kurzstatus je Vorhaben: drei Zeilen der Projektleitung zu Stand, nächstem Schritt und Hindernis. Mehr braucht es zwischen den Quartalen nicht.
  4. Anlassbezogene Neuplanung: Bei einem Systemausfall, einer neuen Pflicht oder dem Weggang einer Schlüsselperson wird der Plan sofort angepasst, nicht erst im nächsten Quartal.

Damit der Quartalsblick mehr ist als ein Gespräch, gehören feste Messgrößen dazu. Sie sollen den Plan steuern, nicht den Betrieb vermessen. Fünf Größen genügen; die meisten lassen sich aus der Planseite selbst ablesen.

MessgrößeWas sie zeigtZielrichtung
Termintreue der PflichtbahnAnteil der festen Termine, die mit fertig umgestelltem System erreicht wurdenjeder Stichtag mit Puffer erreicht
Budgetabweichung je QuartalIst gegen Plan, getrennt nach Pflicht, Vorhaben und ReserveAbweichung erklärt, nicht nur festgestellt
Abgeschlossene VorhabenVorhaben mit Abnahme durch die Fachabteilung, nicht nur technisch fertigAbnahme im geplanten Quartal
Systeme ohne HerstellerunterstützungZahl der Systeme, deren Supportende überschritten istkeines
Manuelle ÜbertragungenAbläufe, in denen Daten von Hand zwischen Systemen übertragen werdensinkt von Jahr zu Jahr

Wie sich solche Größen ohne großen Aufwand erheben lassen, zeigt der Beitrag zu Kennzahlen, die wirklich tragen. Wo Werte aus mehreren Systemen zusammenkommen müssen, unterstützen wir mit Kennzahlen und Auswertung, damit der Quartalsblick auf Zahlen statt auf Eindrücken beruht.

Plan, Bewertungsmatrix und Fristenliste

Drei Werkzeuge werden in der Praxis oft verwechselt, dazu kommt der Zuschnitt des einzelnen Vorhabens. Sie ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

WerkzeugBeantwortetRhythmusErgebnis
BewertungsmatrixWelcher Ablauf zuerst?bei neuen Vorschlägen, spätestens jährlichReihenfolge der Vorhaben
Zuschnitt eines VorhabensWie groß wird der erste Schritt?je Vorhabenein Ablauf, ein sichtbares Ergebnis
FristenlisteWas muss bis wann gelten?laufend gepflegtTermine mit Rechtsgrundlage
DigitalisierungsplanWer macht was in welchem Quartal mit welchem Budget?Jahresplanung, Quartalsblickeine Planseite mit drei Bahnen

Die Matrix ist im Beitrag Welche Prozesse zuerst? beschrieben, der Zuschnitt einzelner Vorhaben im Beitrag zur Prozessoptimierung ohne Großprojekt. Der Digitalisierungsplan setzt beide voraus. Er ordnet die bewerteten und zugeschnittenen Vorhaben in ein Jahr ein, in dem auch Pflichttermine, Urlaub und Saisonspitzen Platz haben müssen.

Eine Seite, die in die Runde passt

Der Plan taugt, wenn er in der Runde der Geschäftsführung ohne Erklärung gelesen werden kann: drei Bahnen, vier Quartale, ein Name je Bahn. Alles, was mehr Platz braucht, gehört in die Unterlagen des einzelnen Vorhabens und nicht auf die Planseite.

Wie wir den Jahresplan mit Ihnen vorbereiten

Für die meisten Betriebe beginnt der Plan mit einer Prozessanalyse. Wir nehmen die Systemlandschaft auf, sprechen mit den Abteilungen über ihre Abläufe und sammeln die Vorhaben, die bereits in Köpfen und Tabellen stehen. Daraus entsteht ein schriftlicher Bericht mit Maßnahmen, nach Wirkung und Aufwand sortiert, mit Schätzpreisen und einer empfohlenen Reihenfolge.

Den Bericht gehen wir in einem gemeinsamen Termin mit Ihnen durch und legen fest, was zuerst angefasst wird. Schätzpreise und Reihenfolge sind der Stoff für die Planseite: Vorhaben mit Abhängigkeiten, Budget je Quartal, Zuständigkeiten und die Messgrößen für den Quartalsblick. Wo Vorhaben eine Verbindung zwischen Systemen brauchen, planen wir die Schnittstellen mit. Wo ein Altsystem abgelöst wird, gehören Datenübernahme und Archiv nach den Aufbewahrungsfristen dazu (Altsysteme ablösen). Den Weg zu einem ersten Austausch finden Sie auf der Kontaktseite.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bitkom (Presseinformation vom 16. März 2026 zur Digitalstrategie und Presseinformation vom 3. September 2026 zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte), KfW Research (KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025, April 2026), Destatis (Pressemitteilung Nr. 416 vom 24. November 2025), BSI (Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025), Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 2 und § 27 Abs. 38), Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (§ 1), Abgabenordnung (§ 147) und Betriebsverfassungsgesetz (§ 87). Die Darstellung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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