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Automatisierung & Schnittstellen

KI-Agenten im Betrieb: welche Abläufe dafür reif sind

KI-Agenten brauchen verlässliche Daten, verbundene Systeme und Regeln. Sechs Merkmale zeigen, welche Abläufe reif sind und wie der Einstieg in Stufen gelingt.

20 Min. Lesezeit KI-AgentenSchnittstellenProzessautomatisierungFreigaben

Kurz und einfach erklärt

Ein KI-Agent ist ein Programm, das selbst handelt. Er liest zum Beispiel Mails. Er fragt Termine ab. Er bereitet Buchungen vor.

Viele Firmen planen solche Agenten. Ein Agent braucht aber gute Daten. Die Programme im Betrieb müssen verbunden sein. Und es braucht klare Regeln, was er darf.

Der Beitrag nennt sechs Punkte. Daran sehen Sie, ob ein Ablauf bereit ist. Zum Beispiel: Der Ablauf ist aufgeschrieben. Es gibt eine Regel, wann der Agent stoppt.

Am Anfang macht der Agent nur Vorschläge. Ein Mensch prüft sie. Erst später darf er mehr. Was er tut, steht in einer Liste mit Uhrzeit.

Wir helfen dabei, Abläufe zu ordnen und Programme zu verbinden.

Ein Agent, der Lieferantenanfragen beantwortet, Liefertermine im Portal nachsieht und Eingangsrechnungen vorkontiert, klingt nach der nächsten Stufe der Automatisierung. In vielen Betrieben ist sie bereits in Planung: Unter den Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die KI nutzen, planen oder diskutieren, setzen 11 Prozent (Bitkom) solche Agenten schon ein, 29 Prozent (Bitkom) planen den Einsatz. Ob ein Agent im Alltag trägt, entscheidet sich aber selten am Sprachmodell. Es entscheidet sich am Ablauf, in den er gesetzt wird: Ist beschrieben, was heute tatsächlich passiert? Welches System ist für welches Datum maßgeblich? Was geschieht mit dem Fall, der nicht ins Muster passt, und wer hält den Agenten an, wenn etwas schiefläuft? Dieser Beitrag zeigt, woran sich ein reifer Ablauf erkennen lässt, welche Abläufe sich für den Einstieg eignen und welche besser noch warten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen KI ein; unter denen, die KI nutzen, planen oder diskutieren, arbeiten 11 Prozent schon mit Agenten und 29 Prozent planen sie (Bitkom).
  • Teuer sind Infrastruktur, Daten und Anbindung, kaum die Lizenzen: Als großen Kostenpunkt nennen 51 Prozent der KI-Anwender Infrastruktur wie Cloud und Rechenleistung, 50 Prozent die Datenaufbereitung, 41 Prozent die Integration, nur 21 Prozent Abos und Lizenzen (Bitkom).
  • Reif ist ein Ablauf, wenn sechs Punkte erfüllt sind: beschriebener Ist-Ablauf, führendes System je Datum, Zugriff über Schnittstellen, benannte Ausnahmen, messbares Ergebnis und eine Stoppregel.
  • Rechte werden je Verbindung vergeben und im Zielsystem durchgesetzt: lesen, vorschlagen oder buchen erst nach Freigabe. Eine Protokollierung oder ein Monitoring der KI-Nutzung haben nur 40 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen (TÜV-Verband/BSI).
  • Entscheidungen, die eine Person rechtlich oder ähnlich erheblich treffen, etwa über Bewerbungen, bereitet ein Agent höchstens vor; nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO müssen Betroffene solche Entscheidungen nicht ausschließlich automatisiert hinnehmen.
  • Der Einstieg läuft in Stufen: erst Schattenbetrieb ohne Schreibrecht, dann Vorschläge, dann Buchen nach Freigabe. Jede Stufe hängt an einer gemessenen Übernahmequote, nicht an einem Datum.

Was einen KI-Agenten von einem Assistenten unterscheidet

Ein Sprachassistent beantwortet Fragen und formuliert Texte. Was mit der Antwort geschieht, entscheidet die Person, die ihn bedient. Ein Agent geht einen Schritt weiter: Er erhält ein Ziel, zerlegt es in Arbeitsschritte und führt sie über angebundene Systeme selbst aus. Der Digitalverband Bitkom beschreibt den Unterschied so: Anders als ein Chatbot, der auf Fragen antwortet, handelt ein Agent selbstständig, indem er zum Beispiel Preisvergleiche durchführt, Angebote einholt und Entscheidungsoptionen ausarbeitet (Bitkom).

Damit verschiebt sich die Frage, die ein Betrieb stellen muss. Bei einem Assistenten geht es darum, ob die Antwort stimmt. Bei einem Agenten geht es darum, was er anfassen darf, auf welche Daten er sich verlässt und wer merkt, wenn er sich irrt. Ein Agent liest eine E-Mail, schlägt im Lieferantenportal einen Liefertermin nach, legt in der Warenwirtschaft einen Bestellvorschlag an und bereitet in der Buchhaltung eine Buchung vor. Jeder dieser Schritte berührt ein anderes System, und jeder hat andere Folgen, wenn er falsch ausgeführt wird. Eine falsch gelesene Mail kostet eine Rückfrage, eine falsch ausgeführte Buchung kostet eine Korrektur mit Nachweis.

Für den Betrieb ist ein Agent deshalb weniger ein Werkzeug als eine neue Arbeitskraft ohne Erfahrung: schnell, ausdauernd und ohne Gespür dafür, wann ein Fall anders liegt als die vorherigen. Wer eine solche Arbeitskraft einstellt, beschreibt ihr vorher die Aufgabe, gibt ihr nur die Zugänge, die sie braucht, und lässt die ersten Wochen gegenzeichnen. Genau diese Vorarbeit fehlt in vielen Abläufen, und zwar unabhängig davon, ob später ein Agent kommt oder nicht.

Wie weit Agenten in den Betrieben sind

Künstliche Intelligenz ist in der Breite der Betriebe angekommen. In einer repräsentativen Befragung von 603 (Bitkom) Unternehmen ab 20 Beschäftigten gaben 57 Prozent (Bitkom) an, KI einzusetzen. Agenten stehen dagegen am Anfang: Von den Unternehmen, die KI nutzen oder deren Einsatz planen beziehungsweise diskutieren, setzen 11 Prozent (Bitkom) Agenten schon ein, 29 Prozent (Bitkom) planen den Einsatz und 31 Prozent (Bitkom) diskutieren ihn. Nur für 24 Prozent (Bitkom) dieser Unternehmen sind Agenten derzeit kein Thema.

Die Basis dieser Zahlen ist wichtig: Die Agentenwerte beziehen sich nicht auf alle Unternehmen, sondern auf die, die sich überhaupt mit KI befassen. Wie stark die Ergebnisse je nach Erhebung auseinanderliegen, zeigt der Vergleich mit der amtlichen Statistik. Das Statistische Bundesamt zählt für 2025 einen Anteil von 26 Prozent (Destatis) KI-nutzender Unternehmen ab zehn Beschäftigten. Unter ihnen setzen 27 Prozent (Destatis) KI zur Automatisierung von Arbeitsabläufen oder zur Unterstützung von Entscheidungen ein, also genau in dem Feld, in dem Agenten arbeiten sollen. In der EU nutzten im Jahr 2025 31 Prozent (Eurostat) der Unternehmen mit KI-Einsatz die Technik für die Organisation von Verwaltungsabläufen oder die Unternehmensführung.

ErhebungWer befragt wurdeAnteil mit KI-Einsatz
Bitkom, Befragung Juli und August 2026603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, telefonisch57 Prozent
TÜV-Verband/BSI, KI-Sicherheitsstudie 2026mehr als 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden49 Prozent
Destatis, IKT-Erhebung 2025Unternehmen ab zehn Beschäftigten26 Prozent

Die drei Werte widersprechen sich nicht, sie messen Verschiedenes: andere Größenklassen, andere Zeitpunkte, andere Fragen. Für die Planung im eigenen Betrieb ist die Richtung entscheidend. In den meisten Unternehmen lautet die Frage nicht mehr, ob KI kommt, sondern in welche Abläufe. Wer heute Agenten plant, hat damit noch Zeit, diese Abläufe vorher in Ordnung zu bringen, und genau dort liegt die eigentliche Arbeit.

Woran Agenten scheitern: Daten, Systeme, Regeln

Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst hat die Voraussetzungen bei der Vorstellung der Befragung in einem Satz zusammengefasst. Er enthält im Kern die ganze Liste, um die es in diesem Beitrag geht:

Ein Agent, der eigenständig handelt, braucht verlässliche Daten, verbundene Systeme und Regeln, was er darf und was er zu lassen hat.

Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Bitkom, Presseinformation vom 14. September 2026

Die Zahlen derselben Befragung zeigen, wo der Aufwand tatsächlich entsteht. Als großen Kostenpunkt nennen 51 Prozent (Bitkom) der KI-Anwender die Infrastruktur wie Cloud und Rechenleistung, 50 Prozent (Bitkom) die Aufbereitung von Daten und 41 Prozent (Bitkom) die Integration in bestehende Systeme. Abos und Lizenzen für KI-Software sind dagegen nur für 21 Prozent (Bitkom) ein großer Kostenpunkt. Die Lizenz für das Modell ist also selten der teure Teil; neben der Rechenleistung kostet vor allem, was das Modell mit den Daten und Systemen des Betriebs verbindet.

Die amtliche Statistik bestätigt das von der anderen Seite. Unter den Unternehmen, die den Einsatz von KI erwogen, aber bis 2025 noch nicht umgesetzt hatten, nennen 45 Prozent (Destatis) die Inkompatibilität mit vorhandenen Geräten, Programmen und Systemen als Grund und 44 Prozent (Destatis) Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der benötigten Daten. Beides sind keine KI-Probleme. Es sind Probleme der Abläufe und der Systemlandschaft, die auch vorher schon Zeit gekostet haben. Sie fielen nur weniger auf, weil ein Mensch die Lücken stillschweigend gefüllt hat.

Genau das kann ein Agent nicht. Eine erfahrene Sachbearbeiterin weiß, dass die Lieferadresse im Kundenstamm veraltet ist und die richtige in der letzten Mail des Kunden steht. Ein Agent nimmt, was das System ihm gibt, und arbeitet damit weiter. Wer Agenten einsetzen will, muss deshalb das stille Wissen der Belegschaft vorher in Daten, Regeln und Schnittstellen übersetzen. Diesen Teil macht eine Prozessanalyse sichtbar, lange bevor die erste Zeile eines Agenten geschrieben ist.

Sechs Merkmale eines reifen Ablaufs

Ob ein Ablauf für einen Agenten reif ist, lässt sich an sechs Merkmalen prüfen. Keines davon ist KI-spezifisch; jedes einzelne macht einen Ablauf auch ohne Agent schneller und weniger fehleranfällig. Fehlt eines, wird der Agent zum Verstärker des Problems: Er macht denselben Fehler, nur häufiger und schneller, als ein Mensch es je könnte.

Ablauf beschrieben

Der Ist-Ablauf ist aufgeschrieben, wie er gelebt wird: Auslöser, Schritte, Beteiligte und Ergebnis, nicht der Stand aus dem Handbuch.

Führendes System je Datum

Für Preise, Adressen, Liefertermine und Kontierungen steht fest, welches System die maßgebliche Fassung trägt.

Schnittstelle statt Bildschirm

Der Agent liest und schreibt über dokumentierte Schnittstellen mit eigenem Zugang, nicht über nachgeahmte Klicks in der Oberfläche.

Ausnahmen benannt

Bekannte Sonderfälle sind beschrieben, und für jeden steht fest, an wen er geht und bis wann er bearbeitet sein muss.

Ergebnis messbar

Eine Kennzahl beschreibt den Ablauf schon heute: Durchlaufzeit, Anteil der Rückfragen oder Korrekturen je hundert Vorgänge.

Stoppregel festgelegt

Es ist geregelt, wann der Agent anhält, wer ihn anhalten darf und wie der Ablauf dann von Hand weiterläuft.

Der Ablauf ist beschrieben, wie er gelebt wird

Viele Abläufe existieren nur in den Köpfen der Menschen, die sie ausführen. Die Prozessbeschreibung im Qualitätshandbuch zeigt oft einen Soll-Zustand von vor einigen Jahren. Für einen Agenten zählt der Ist-Ablauf: Was löst den Vorgang aus? Welche Informationen werden in welcher Reihenfolge gebraucht? Wo wird nachgefragt, und bei wem? Wann gilt der Vorgang als erledigt? Wer diese Fragen für einen Ablauf nicht ohne längeres Nachdenken beantworten kann, hat keinen Kandidaten für einen Agenten, sondern einen Kandidaten für eine Bestandsaufnahme. Wie sich die Reihenfolge solcher Vorhaben festlegen lässt, beschreibt unser Beitrag zur Frage, welche Prozesse zuerst drankommen.

Für jedes Datum gibt es ein führendes System

Steht der Preis eines Artikels in der Warenwirtschaft, in der Preisliste des Vertriebs und in einer Tabelle des Einkaufs, kennen die Mitarbeitenden im Zweifel die richtige Quelle. Ein Agent kennt sie nicht. Er nimmt die erste, die er findet, und rechnet konsequent damit weiter. Vor dem Einsatz muss deshalb für jedes Datum, das der Agent liest oder schreibt, feststehen, welches System führend ist und welche anderen Systeme nur Kopien halten. Dazu gehören gepflegte Stammdaten ohne Dubletten; wie man dorthin kommt, zeigt unser Beitrag zu Stammdaten in Ordnung bringen. Wo dieselbe Information in mehreren Systemen gepflegt wird, ist Datenintegration die Vorarbeit für den Agenten, nicht die Nacharbeit.

Der Agent arbeitet über Schnittstellen, nicht über Bildschirme

Manche Werkzeuge bedienen Programme so, wie ein Mensch es tun würde: Sie lesen den Bildschirm, klicken Felder an und tippen Werte ein. Das ist schnell eingerichtet, im Betrieb aber anfällig. Ein verschobenes Eingabefeld nach einem Update, ein zusätzliches Hinweisfenster oder eine geänderte Spaltenreihenfolge, und der Agent trägt Werte in das falsche Feld ein, ohne dass es jemand merkt. Eine Schnittstelle dagegen liefert Datensätze mit festen Feldnamen, meldet Fehler mit Code und lässt sich auf einen eigenen technischen Zugang mit eng gefassten Rechten beschränken. Für einen Agenten ist sie die Voraussetzung dafür, dass seine Rechte überhaupt im Zielsystem durchgesetzt werden können.

Ausnahmen sind benannt und haben einen Empfänger

Jeder Ablauf hat Fälle, die nicht ins Muster passen: eine Rechnung ohne Bestellnummer, eine Gutschrift statt einer Rechnung, ein Kunde mit Sondervereinbarung, eine Lieferung in zwei Teilen. Ein Mensch erkennt solche Fälle meist auf den ersten Blick. Ein Agent erkennt nur, was ihm als Ausnahme beschrieben wurde, und versucht bei allem anderen, eine passende Antwort zu finden. Deshalb gehört zu jedem Ablauf eine Liste der bekannten Ausnahmen, jeweils mit dem Merkmal, an dem der Agent sie erkennt, und der Rolle, an die er sie übergibt. Eine Ausnahme, die in einem Sammelpostfach landet, ist nicht übergeben, sondern abgelegt; wie daraus ein nachvollziehbarer Vorgang wird, beschreibt der Beitrag Vom Sammelpostfach zum Vorgang.

Das Ergebnis ist messbar

Ohne Ausgangswert lässt sich nicht sagen, ob ein Agent hilft. Vor dem Einsatz braucht der Ablauf deshalb eine oder zwei Kennzahlen, die sich heute schon erheben lassen: Durchlaufzeit vom Eingang bis zur Erledigung, Anteil der Vorgänge mit Rückfrage, Korrekturen je hundert Buchungen. Dieselben Zahlen zeigen später, ob der Agent besser, gleich gut oder schlechter arbeitet als der bisherige Ablauf. In der Bitkom-Befragung geben 48 Prozent (Bitkom) der KI-nutzenden Unternehmen an, ihre internen Prozesse durch KI deutlich beschleunigt zu haben. Ob das für einen bestimmten Ablauf im eigenen Betrieb gilt, zeigt nur die eigene Messung.

Es gibt eine Stoppregel

Am meisten hängt an der Regel, die den Agenten anhält. Sie legt fest, bei welchen Anzeichen er seine Arbeit unterbricht, etwa wenn ein Betrag eine Wertgrenze überschreitet, wenn sich gleichartige Fehler in kurzer Zeit häufen oder wenn ein angebundenes System nicht antwortet. Sie benennt, wer den Agenten anhalten darf, und beschreibt, wie der Ablauf dann von Hand weiterläuft. Wie selten solche Vorkehrungen bisher sind, zeigt eine Zahl aus dem Sicherheitsbereich: Unter den Unternehmen mit bestehender oder geplanter KI-Nutzung verfügen nur 11 Prozent (TÜV-Verband/BSI) über eigene Abläufe für den Umgang mit KI-bezogenen Sicherheitsvorfällen. Wie ein Handbetrieb vorbereitet wird, der im Ernstfall trägt, zeigt der Beitrag zum Notbetrieb ohne IT.

Rechte je Verbindung: lesen, vorschlagen, buchen

Rechte und Freigaben sind ein eigenes Thema; für den Einstieg reicht ein Prinzip. Jede Verbindung des Agenten zu einem System bekommt genau ein Recht, und zwar das kleinste, das für den Ablauf genügt. Drei Stufen decken die meisten Fälle ab:

  • Lesen: Der Agent ruft Daten ab, verändert aber nichts, etwa im Postfach oder im Lieferantenportal.
  • Vorschlagen: Der Agent legt Entwürfe an, die ein Mensch übernimmt, ändert oder verwirft, etwa einen Bestellvorschlag in der Warenwirtschaft.
  • Buchen nach Freigabe: Der Agent führt eine Buchung aus, aber erst, nachdem eine benannte Person den Vorschlag freigegeben hat.

Entscheidend ist, wo diese Rechte durchgesetzt werden. Das Open Worldwide Application Security Project (OWASP) führt in seiner Risikoliste für Anwendungen mit Sprachmodellen übermäßigen Handlungsspielraum als eigenes Risiko und empfiehlt, die Berechtigung in den nachgelagerten Systemen zu prüfen, statt das Sprachmodell entscheiden zu lassen, ob eine Handlung erlaubt ist (OWASP). Praktisch heißt das: Der technische Zugang des Agenten zur Buchhaltung kann gar nicht buchen, solange keine Freigabe vorliegt, ganz gleich, was im Auftrag an den Agenten steht oder was ihm eine manipulierte Mail einzuflüstern versucht.

In der Befragung von TÜV-Verband und BSI haben 64 Prozent (TÜV-Verband/BSI) der KI-nutzenden Unternehmen Zugriffsrechte beschränkt, und 67 Prozent (TÜV-Verband/BSI) setzen auf Qualitätssicherung und menschliche Prüfung kritischer KI-Ergebnisse. Für Agenten gehört beides zum Mindestumfang, weil ihre Ergebnisse nicht nur Texte sind, sondern Buchungen, Bestellungen und Nachrichten an Kunden. Wie Freigaben mit Vertretung, Frist und Wertgrenze digital aussehen, beschreibt unser Beitrag zu Freigaben, Vertretung und Protokoll.

Das Protokoll: jede Handlung nachvollziehbar

Ein Agent arbeitet schneller, als ein Mensch zusehen kann. Was er getan hat, lässt sich deshalb nur im Nachhinein prüfen, und dafür braucht es ein Protokoll, das jede Handlung mit Zeitpunkt, Auslöser, betroffenem Datensatz, Ergebnis und gegebenenfalls der freigebenden Person festhält. Erst damit lässt sich eine Rückfrage aus der Buchhaltung beantworten, ein Fehler eingrenzen oder eine Freigabestufe begründet anheben. Verbreitet ist das noch nicht: Eine Protokollierung oder ein Monitoring der KI-Nutzung gibt es nur bei 40 Prozent (TÜV-Verband/BSI) der KI-nutzenden Unternehmen. Ein Auszug, wie ein solches Protokoll aussehen kann:

agent-einkauf-protokoll.txt
Protokoll Agent Einkauf (Beispiel, Werte erfunden)

Zeit   System             Recht       Aktion                       Ergebnis
08:02  Postfach           lesen       Anfrage Liefertermin gelesen  zugeordnet: Auftrag A-1182
08:03  Lieferantenportal  lesen       Termin abgefragt              Liefertermin bestätigt
08:05  Warenwirtschaft    Vorschlag   Bestellvorschlag angelegt     wartet auf Einkauf
08:41  Warenwirtschaft    Vorschlag   Vorschlag übernommen          freigegeben: Einkauf
09:10  Buchhaltung        Freigabe    Rechnung vorkontiert          wartet auf Buchhaltung
09:47  Buchhaltung        Freigabe    Abweichung über Toleranz      gestoppt, an Buchhaltung

Für ein solches Protokoll gelten zwei Regeln. Erstens darf es nachträglich nicht verändert werden. Für Buchungen und steuerlich relevante Aufzeichnungen gilt ohnehin eine vergleichbare Pflicht nach § 146 Abs. 4 AO: Eine Buchung oder Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Zweitens hält das Protokoll auch fest, wer wann was freigegeben hat. Damit kann es unter die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG fallen, die technische Einrichtungen betrifft, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Wie sich ein vorhandener Betriebsrat früh einbinden lässt, beschreibt der Beitrag zur Mitbestimmung bei IT-Systemen.

Das Protokoll ist zugleich die Grundlage für die Überwachung im laufenden Betrieb. Wie bei jeder Schnittstelle gehört dazu mehr als die Meldung, dass der Dienst läuft: fachliche Kontrollzahlen wie die Zahl der Vorschläge je Tag, der Anteil übernommener Vorschläge und die Zahl der Stopps. Bleiben die Vorschläge an einem Morgen aus, ist das ebenso ein Signal wie eine Häufung von Korrekturen. Wie eine solche Überwachung aufgebaut ist, steht im Beitrag zum Überwachen von Schnittstellen.

Welche Abläufe sich für den Einstieg eignen

Aus den sechs Merkmalen ergibt sich eine einfache Einordnung. Gut geeignet sind Abläufe mit hoher Wiederholung, klarer Datenlage und begrenzten Folgen eines Fehlers. Weniger geeignet sind Abläufe, in denen Ermessen, Haftung oder seltene Ausnahmen das Ergebnis bestimmen. Die Tabelle zeigt typische Beispiele aus Handel, Produktion und Dienstleistung mit der Stufe, auf der ein Agent beginnen kann.

AblaufReife in der RegelEinstiegsstufeWorauf es ankommt
Liefertermine bei Lieferanten nachfragen und eintragenhochlesen, dann VorschlagPortal oder strukturierte Bestätigung als Quelle
Eingangsrechnungen vorkontierenhoch bei BestellbezugVorschlagAbgleich mit Bestellung und Wareneingang, Toleranzgrenze
Kundenanfragen zum Auftragsstand beantwortenmittel bis hochAntwortentwurfführendes System für Status und Liefertermin
Angebote bei mehreren Lieferanten einholenmittelVorschlag, Versand nach FreigabeArtikelstamm mit eindeutigen Merkmalen
Stammdaten ändern, etwa Bankverbindungenniedrignur Vorschlag mit FreigabePrüfung der Quelle, Vier-Augen-Prinzip
Entscheidungen über Bewerbungen oder Kreditlimits von Privatkundennicht für Agenten alleinlesen und zusammenfassenmenschliche Entscheidung, Art. 22 DSGVO

Ein Sonderfall sind Entscheidungen über Menschen. Nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Die Verordnung kennt Ausnahmen, etwa wenn die Entscheidung für einen Vertrag erforderlich ist, verlangt dann aber angemessene Schutzmaßnahmen. Für den Einstieg mit Agenten ist die einfache Linie die bessere: Wo eine Entscheidung eine Person rechtlich oder ähnlich erheblich trifft, bereitet der Agent vor, und ein Mensch entscheidet.

Auch die Befragungsergebnisse sprechen für einen schrittweisen Einstieg. Unter den Hemmnissen nennen KI-nutzende Unternehmen die Anforderungen an den Datenschutz mit 66 Prozent (Bitkom) am häufigsten; 26 Prozent (Bitkom) beklagen eine schlechte Qualität der Ergebnisse und 25 Prozent (Bitkom) deren mangelnde Nachvollziehbarkeit. Ein Agent, der zunächst nur liest und vorschlägt, liefert genau die Erfahrungswerte, mit denen sich diese Sorgen am eigenen Ablauf prüfen lassen. Eine Einordnung, welche Routinearbeit KI schon heute abnehmen kann, steht im Beitrag zur KI in der Sachbearbeitung.

Vom Schattenbetrieb in den Regelbetrieb

Kein Agent sollte am ersten Tag buchen. Tragfähig ist ein Einstieg in Stufen, bei dem jede Stufe an eine gemessene Bedingung geknüpft ist und nicht an ein Datum im Projektplan.

Ist-Ablauf mit Auslöser, Schritten, Ausnahmen und Kennzahl beschreiben und für jedes Datum das führende System festlegen.

Der Schattenbetrieb ist die günstigste Phase, um Fehler zu finden. Der Agent kann nichts beschädigen, und jeder Unterschied zur menschlichen Bearbeitung zeigt entweder einen Fehler des Agenten oder eine Regel, die bisher niemand aufgeschrieben hat. In der Regel bringt diese Phase mehr Ausnahmen ans Licht als eine Befragung vorab, und jede davon wandert in die Ausnahmeliste des Ablaufs.

Freigabestufe an Zahlen knüpfen

Eine Stufe höher geht es erst, wenn die Kennzahl des Ablaufs es trägt, etwa wenn die Übernahmequote der Vorschläge über mehrere Wochen stabil bleibt und keine Korrektur einen Betrag oberhalb der Wertgrenze betraf. Die Schwelle legt der Betrieb vorher fest, nicht der Agent und nicht der Anbieter des Modells.

Ebenso wichtig ist die Belegschaft. Für 42 Prozent (Bitkom) der KI-nutzenden Unternehmen ist die fehlende Akzeptanz der Beschäftigten ein Hemmnis. Wer die Menschen, die den Ablauf heute ausführen, in den Schattenbetrieb einbindet, macht sie zu Prüfern statt zu Zuschauern; ihre Korrekturen sind besonders wertvolle Daten für das ganze Vorhaben. Begleitende Schulung und Einführung gehört deshalb in den Plan, nicht an sein Ende. Hinzu kommt der Rechtsrahmen: 37 Prozent (Bitkom) der Unternehmen ab 20 Beschäftigten gehen davon aus, als Anwender von der europäischen KI-Verordnung betroffen zu sein. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom Einsatzzweck ab und gehört vor dem Regelbetrieb geprüft.

Wie wir Abläufe für Agenten vorbereiten

Die meiste Arbeit vor einem Agenten ist klassische Prozessarbeit. Im Rahmen der Prozessautomatisierung nehmen wir den Ablauf auf, sammeln die Ausnahmen, legen die Kennzahl fest und bestimmen für jedes Datum das führende System. Wir klären, welche Schritte eine feste Regel zuverlässiger erledigt als ein Agent und wo ein Agent mit Vorschlägen arbeiten soll, und richten Freigaben, Protokoll und Handbetrieb ein. Jede Automatisierung lässt sich anhalten, und der betroffene Schritt lässt sich dann von Hand ausführen.

Die technische Grundlage sind Schnittstellen mit eigenem Zugang und eng gefassten Rechten, die Fehler melden und deren Läufe protokolliert werden. Oft zeigt sich dabei, dass ein Teil des Ablaufs ganz ohne Agent auskommt: Ein Abgleich von Bestellung, Wareneingang und Rechnung folgt festen Regeln; eine programmierte Prüfung erledigt ihn in der Regel verlässlicher als ein Sprachmodell. Wie ein solcher Abgleich aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zum Drei-Wege-Abgleich. Der Agent bleibt dann für das, was Regeln schlecht können: Freitext lesen, Anfragen zuordnen, Antworten vorformulieren. So entsteht ein Ablauf, in dem ein Agent mitarbeiten kann, ohne dass er ihn allein trägt.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bitkom (Presseinformation „Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI“ vom 14. September 2026), TÜV-Verband/BSI (KI-Sicherheitsstudie 2026, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026), Destatis (IKT-Erhebung 2025, Tabellen zur Nutzung von KI und zu Gründen gegen die Nutzung, Stand 24. November 2025), Eurostat (Use of artificial intelligence in enterprises, Daten 2025), OWASP (LLM06:2025 Excessive Agency), Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22), Abgabenordnung (§ 146) und Betriebsverfassungsgesetz (§ 87). Die Darstellung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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