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Recht & Compliance

E-Rechnungspflicht 2027: den Rechnungsfluss umstellen

Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht: So verbinden Betriebe Rechnungseingang und -ausgang ohne Medienbruch ins ERP, statt PDFs per Mail weiterzureichen.

13 Min. Lesezeit E-RechnungXRechnungZUGFeRDRechnungsprozessMittelstand

Die E-Rechnungspflicht wird in vielen Betrieben als Rechtsthema behandelt: ein neues Format, eine Frist, eine Pflicht, die man irgendwie erfüllen muss. Praktisch nützlicher ist die andere Sicht. Die Umstellung ist zuerst eine Frage des Ablaufs — wie eine Rechnung in den Betrieb hineinkommt, wie sie geprüft und gebucht wird, und wie eine Ausgangsrechnung entsteht, ohne dass jemand Zahlen abtippt oder eine PDF per Mail weiterreicht. Wer die Sache so angeht, erfüllt die Pflicht nebenbei und spart zugleich die Handarbeit, die vorher zwischen Posteingang, Warenwirtschaft und Buchhaltung lag. Über 51 Millionen (DATEV) verarbeitete E-Rechnungen allein im ersten Halbjahr 2026 zeigen, dass der Umstieg längst läuft — und dass ein Betrieb, der weiter Bilder von Rechnungen verschickt, bald der Ausnahmefall ist. Dieser Beitrag beschreibt den Rechnungsfluss vom Eingang bis zur Ausstellungspflicht am 1. Januar 2027 und darüber hinaus, ohne Paragrafenreiterei, aber mit den Terminen, die zählen. Wie wir eine solche Umstellung im Projekt begleiten, steht unter Schnittstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die E-Rechnung ist kein Formatwechsel für die Buchhaltung, sondern ein Ablaufwechsel für den ganzen Betrieb: Eine strukturierte Rechnung lässt sich vom System lesen, prüfen und buchen, eine PDF nicht — der Gewinn entsteht im Fluss, nicht in der Datei.
  • Empfangen können muss jeder inländische Betrieb seit dem 1. Januar 2025 (Bundesfinanzministerium). Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt: ab 2027 über 800.000 EUR Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen (Wachstumschancengesetz).
  • Eine reine PDF gilt seit 2025 rechtlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung (Umsatzsteuergesetz, §14 UStG). Verschicken ist übergangsweise noch erlaubt, aber es ist der Weg, der ausläuft — nicht der, in den man jetzt noch investiert.
  • Der teure Teil ist nie das Erzeugen des XML, sondern der Medienbruch davor und danach: das Abtippen eingehender Rechnungen und das manuelle Zusammensuchen der Ausgangsdaten. Genau dort setzt die Umstellung an, wenn sie mehr sein soll als Pflichterfüllung.
  • Vorbereiten lässt sich fast alles ohne Zeitdruck: prüfen, welches System Rechnungen führt, einen Eingangskanal festlegen, das Ausgangsformat wählen und die Übergabe an die Buchhaltung klären. Wer das 2026 ordnet, hat 2027 keinen Stichtag, sondern eine Routine.

Warum die E-Rechnung ein Ablauf-Thema ist, kein Rechtsthema

Eine Rechnung ist im Betrieb kein Dokument, das man ablegt, sondern ein Vorgang, der durch mehrere Hände läuft. Eine Eingangsrechnung wird angenommen, sachlich geprüft, einem Auftrag oder einer Kostenstelle zugeordnet, freigegeben, bezahlt und archiviert. Eine Ausgangsrechnung entsteht aus einem Auftrag, einer Lieferung oder einem geleisteten Dienst, bekommt die richtigen Positionen, Preise und Steuersätze, wird verschickt und muss später wiedergefunden werden. An jeder dieser Stationen steckt heute in vielen Betrieben Handarbeit — und genau diese Handarbeit ist der eigentliche Kostenblock, nicht das Papier oder das Porto.

Der Unterschied zwischen einer PDF und einer strukturierten E-Rechnung liegt nicht im Aussehen, sondern in der Lesbarkeit für die Maschine. Eine PDF ist ein Bild eines Dokuments; ein Programm sieht dort keine Beträge, sondern Pixel. Eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 (EN 16931) enthält dieselben Angaben als maschinenlesbare Datenfelder: Rechnungsnummer, Datum, Lieferant, Positionen, Netto, Steuer, Zahlungsziel. Dadurch kann das System eine Eingangsrechnung selbst einlesen und der Buchhaltung vorschlagen, statt dass jemand die Zahlen abschreibt. Der gesamte Nutzen der Umstellung hängt an diesem einen Punkt: Daten statt Dokumentenbild.

Deshalb ist die Frist von 2027 für einen Betrieb, der sie als Ablaufthema begreift, eine gute Nachricht und keine Last. Sie zwingt dazu, den Rechnungsweg einmal ganz anzuschauen — von der Frage, welches System die Rechnung erzeugt, bis zur Frage, wie sie ohne zweites Erfassen in die Buchhaltung kommt. Wer diese Kette einmal sauber legt, holt sich einen Effekt, der über die Pflicht hinausreicht: weniger Tippfehler, schnellere Freigaben, sauberere Zahlen. Der Sprung von 64 Millionen (DATEV) E-Rechnungen im gesamten Jahr 2025 auf über 51 Millionen bereits im ersten Halbjahr 2026 ist kein Verwaltungsdetail, sondern das Anzeichen einer Umstellung, die im Mittelstand angekommen ist.

Die drei Termine, auf die es ankommt

Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder inländische Betrieb strukturierte E-Rechnungen im B2B-Geschäft entgegennehmen können — dafür braucht es keine Zustimmung des Absenders mehr (Bundesfinanzministerium). Versand, erste Stufe: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz ihre inländischen B2B-Rechnungen strukturiert ausstellen (Wachstumschancengesetz). Versand, zweite Stufe: Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen Betriebe (Wachstumschancengesetz). Bis Ende 2026 dürfen sonstige Rechnungen wie PDF oder Papier mit Zustimmung des Empfängers noch verschickt werden (Bundesfinanzministerium).

Was ab wann gilt — und für wen

Die Pflicht betrifft inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden (B2C), an Empfänger im Ausland und Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR (§33 UStDV) sind nicht erfasst; auch Fahrausweise bleiben außen vor. Das klingt nach vielen Ausnahmen, ändert aber wenig an der Grundrichtung: Wer regelmäßig an andere Betriebe fakturiert, kommt an strukturierten Rechnungen nicht vorbei, und wer heute schon Rechnungen von Lieferanten bekommt, empfängt bereits E-Rechnungen — ob der eigene Ablauf darauf vorbereitet ist oder nicht.

Wichtig ist die Trennung von Empfang und Versand. Der Empfang ist seit Anfang 2025 für alle Pflicht, unabhängig von der Größe. Das ist der Punkt, an dem viele Betriebe unbemerkt im Rückstand sind: Sie können eine XRechnung zwar technisch entgegennehmen, aber niemand liest sie strukturiert ein — die Datei wird ausgedruckt oder als Anhang abgeheftet, und die Handarbeit bleibt. Beim Versand entscheidet der Vorjahresumsatz über den Stichtag. Wer 2026 über 800.000 EUR liegt, stellt ab 2027 aus; alle anderen haben ein Jahr länger Zeit (Wachstumschancengesetz).

Diese Staffelung verleitet kleinere Betriebe dazu, das Thema auf 2028 zu vertagen. Das ist aus Ablaufsicht ein Fehler. Wer erst zum eigenen Stichtag beginnt, klärt den Eingangsweg, das Ausgangsformat und die Buchhaltungsübergabe unter Zeitdruck — und meist genau dann, wenn die Lieferanten längst strukturiert fakturieren und der eigene Posteingang voller Dateien liegt, die niemand automatisch verarbeitet. Der Aufwand wird nicht kleiner, wenn man wartet; er wird nur dringlicher. Der Händlerbund weist darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Mittelstands mit der Umstellung noch nicht so weit ist, wie die Fristen es nahelegen (Händlerbund).

MerkmalPDF per Mail (sonstige Rechnung)Strukturierte E-Rechnung
Was der Empfänger bekommtEin Bild des DokumentsMaschinenlesbare Datenfelder nach EN 16931
WeiterverarbeitungAbtippen oder Texterkennung nötigSystem liest Positionen direkt ein
Rechtlicher Status ab 2025Sonstige Rechnung, kein E-RechnungsformatErfüllt die E-Rechnungspflicht
FehlerquelleÜbertragungsfehler beim ErfassenKein zweites Erfassen, keine Tippfehler
ArchivierungAblage als Datei, Suche über DateinamenStrukturiert auffindbar über Rechnungsdaten
ZukunftsfähigkeitLäuft als Versandweg ausDer Weg, der bleibt

Rechnungseingang ohne Medienbruch

Der Eingang ist der Teil, der oft übersehen wird, weil hier keine Frist droht — die Empfangspflicht gilt ja längst. Genau deshalb liegt hier das meiste ungenutzte Potenzial. In vielen Betrieben landet eine eingehende XRechnung im Mail-Postfach, wird geöffnet, die Zahlen werden gesichtet und von Hand in die Buchhaltung oder Warenwirtschaft übertragen. Damit wird eine maschinenlesbare Rechnung zurück in Handarbeit verwandelt — der teuerste denkbare Umgang mit dem neuen Format. Ein sauberer Eingangsweg nimmt die Datei automatisch an, liest die Felder aus und legt sie zur Prüfung vor. Wie weit sich solche Routinearbeit in der Sachbearbeitung abnehmen lässt, behandelt der Beitrag KI in der Sachbearbeitung.

Der erste Schritt ist ein fester Eingangskanal statt vieler privater Postfächer. Eine zentrale Rechnungsadresse, die eingehende E-Rechnungen einsammelt, ist die Grundlage dafür, dass sie überhaupt maschinell verarbeitet werden können. Der zweite Schritt ist das Auslesen: Aus der strukturierten Datei werden Lieferant, Rechnungsnummer, Positionen und Beträge als Datensatz übernommen. Der dritte Schritt ist die sachliche Prüfung — der Abgleich mit Bestellung und Lieferschein —, die durch die vorhandenen Daten überhaupt erst automatisierbar wird. Wie ein Betrieb solche Übergaben aufbaut, ohne doppelt zu erfassen, zeigt der Beitrag doppelte Datenerfassung abschaffen.

Eine zentrale Rechnungsadresse fängt eingehende E-Rechnungen ein, statt sie über persönliche Postfächer zu verteilen. So ist überhaupt erst ein Punkt vorhanden, an dem automatisch gelesen werden kann.

Am Ende dieses Wegs steht die Archivierung, und die ist bei E-Rechnungen kein Nebenpunkt. Die strukturierte Datei ist das steuerlich maßgebliche Original und muss unveränderbar aufbewahrt werden — ein Ausdruck genügt nicht, und das Original nur im Mail-Postfach zu lassen, ist keine geordnete Ablage. Was dabei zu beachten ist, behandelt der Beitrag GoBD-konforme Belegablage; die konkreten Fristen sind Thema von Aufbewahrungsfristen digital einhalten. Für die Ablage der maschinenlesbaren Belege im Betrieb ist eine geordnete Dokumentendigitalisierung der passende Rahmen.

Rechnungsausgang: XRechnung und ZUGFeRD aus dem System

Beim Versand ist die entscheidende Frage nicht, welches Format man wählt, sondern woher die Daten kommen. Eine strukturierte Rechnung entsteht am saubersten dort, wo die Auftrags- und Lieferdaten ohnehin liegen — in der Warenwirtschaft, im ERP oder im Auftragssystem. Wird die Rechnung dort erzeugt, sind Kunde, Positionen, Preise und Steuersätze bereits vorhanden und müssen nicht ein zweites Mal eingegeben werden. Wird sie dagegen in einem separaten Programm getippt und dann als Datei exportiert, entsteht genau der Medienbruch, den die E-Rechnung eigentlich abschaffen soll.

Zwei Formate erfüllen die Anforderung nach EN 16931. XRechnung ist ein reines XML — eine strukturierte Datei ohne sichtbares Layout, gedacht für die Verarbeitung von System zu System und im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern verbreitet. ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine PDF, die für das menschliche Auge lesbar aussieht, mit den maschinenlesbaren Daten unsichtbar eingebettet. Für viele Betriebe ist ZUGFeRD der bequemere Einstieg, weil der Empfänger weiterhin ein gewohntes Dokument sieht, das System aber trotzdem die Daten bekommt. Beide sind zulässig; die Wahl richtet sich nach den Empfängern und dem, was das eigene System erzeugen kann.

XRechnung: reine Daten

Ein strukturiertes XML ohne eigenes Layout. Ideal für die Verarbeitung von System zu System und im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern verbreitet. Wer viele Rechnungen an dieselben Empfänger stellt, profitiert von der direkten Verarbeitung.

ZUGFeRD: PDF mit Daten

Eine sichtbare PDF mit unsichtbar eingebetteten Datenfeldern. Der Empfänger sieht ein gewohntes Dokument, das System liest trotzdem die Werte. Oft der bequemere Einstieg für gemischte Empfängerkreise.

Quelle: das führende System

Die Rechnung entsteht dort, wo Auftrag und Lieferung liegen — im ERP oder in der Warenwirtschaft. Positionen, Preise und Steuersätze sind vorhanden und werden nicht ein zweites Mal eingegeben.

Ausdruck bleibt möglich

Eine Kurzansicht oder ein Ausdruck für den eigenen Blick ist weiterhin erlaubt. Maßgeblich ist die strukturierte Datei; der lesbare Beleg ist eine Beigabe, nicht das Original.

Ein kurzer Blick in die Daten macht greifbar, worum es geht. Was für den Menschen eine Zeile mit Betrag ist, sind für das System benannte Felder, die es ohne Rätselraten weiterverarbeiten kann. Das folgende, stark gekürzte Beispiel zeigt nicht das vollständige Format, sondern nur das Prinzip: dieselbe Rechnung, aber als lesbare Struktur statt als Bild.

Vereinfachtes Beispiel: strukturierte Rechnungsdaten (Prinzip nach EN 16931, gekürzt)
<Rechnung>
  <Rechnungsnummer>2027-000142</Rechnungsnummer>
  <Rechnungsdatum>2027-01-15</Rechnungsdatum>
  <Lieferant>Muster Betrieb GmbH</Lieferant>
  <Position>
    <Bezeichnung>Wartung Anlage A, Januar</Bezeichnung>
    <Menge>1</Menge>
    <Einzelpreis>480.00</Einzelpreis>
    <Steuersatz>19</Steuersatz>
  </Position>
  <Netto>480.00</Netto>
  <Steuer>91.20</Steuer>
  <Gesamt>571.20</Gesamt>
  <Zahlungsziel>2027-01-29</Zahlungsziel>
</Rechnung>

# Kein Abtippen: das System liest Nummer, Beträge und
# Zahlungsziel direkt aus den Feldern und schlägt die
# Buchung vor. Bei einer PDF müsste dieselbe Zeile von
# Hand oder per Texterkennung erfasst werden.

Anbindung an Buchhaltung und ERP

Der eigentliche Gewinn entsteht an der Naht zwischen den Systemen. Eine E-Rechnung, die erzeugt, aber danach doch wieder von Hand in die Buchhaltung getippt wird, hat den halben Zweck verfehlt. Sinnvoll ist eine Übergabe, bei der die Rechnungsdaten aus dem führenden System in die Buchhaltung fließen und dort einen Buchungsvorschlag erzeugen. Ob das über eine direkte Schnittstelle, über eine strukturierte Übergabedatei oder über einen Belegtransfer zum Steuerbüro geschieht, hängt vom Aufbau ab — das Ziel ist in jedem Fall dasselbe: kein zweites Erfassen derselben Zahlen.

Die Kostenrechnung dahinter ist einfach. Jeder Beleg, der von Hand erfasst wird, kostet einige Minuten und trägt ein Fehlerrisiko; über ein Jahr und viele Belege summiert sich das zu einem festen Betrag, der jeden Monat wiederkehrt. Eine einmal gebaute Übergabe kostet dagegen einmal und trägt danach ohne weitere Handarbeit. Wie man diese Rechnung für den eigenen Betrieb aufmacht, zeigen die Beiträge was ein Vorgang wirklich kostet und Schnittstelle oder Handarbeit. Für das strukturierte Zusammenführen von Rechnungs-, Auftrags- und Zahlungsdaten ist eine saubere Datenintegration der Rahmen.

  • Ein Eingangskanal, der eingehende E-Rechnungen zentral annimmt und automatisch ausliest, statt sie über persönliche Postfächer zu verteilen.
  • Ein Ausgangsformat — XRechnung oder ZUGFeRD —, das aus dem führenden System erzeugt wird, in dem Auftrag und Lieferung ohnehin liegen.
  • Eine Übergabe an die Buchhaltung, die aus den Rechnungsdaten einen Buchungsvorschlag macht und kein zweites Erfassen verlangt.
  • Eine revisionssichere Ablage der strukturierten Originaldatei mit Blick auf die Aufbewahrungsfristen.
  • Ein klarer Umgang mit Ausnahmen: Rechnungen ans Ausland, an Privatkunden und Kleinbeträge folgen weiter eigenen Regeln.
  • Eine benannte Zuständigkeit dafür, wer den Rechnungsfluss betreut, wenn eine Datei einmal nicht sauber durchläuft.

Format und Vorsteuerabzug

Perspektivisch entscheidet das ordnungsgemäße Format über den Vorsteuerabzug: Wo eine E-Rechnung verpflichtend ist, berechtigt grundsätzlich nur die strukturierte Rechnung zum Abzug. In der laufenden Übergangszeit beanstandet die Finanzverwaltung eine noch zulässige sonstige Rechnung beim Empfänger nicht (BMF-Schreiben, 15.10.2024). Das ist kein Grund, das Thema zu vertagen — es ist der Grund, den Eingangsweg jetzt so zu bauen, dass strukturierte Rechnungen sauber ankommen und geprüft werden. Die Bewertung des Einzelfalls gehört in steuerliche Hände; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Widerstand und typische Sorgen im Betrieb

Gegen die Umstellung stehen im Alltag selten grundsätzliche Einwände, sondern konkrete Sorgen. Die häufigste: Unser Rechnungsprogramm kann das doch schon, wozu der Aufwand? Empfangen und ausstellen kann tatsächlich fast jedes aktuelle System — die Frage ist, ob die Rechnung ohne Medienbruch weitergeht oder ob danach wieder abgetippt wird. Die zweite Sorge betrifft die Empfänger: Was, wenn ein Kunde die strukturierte Rechnung nicht verarbeiten kann? Für gemischte Empfängerkreise ist ZUGFeRD die Antwort, weil die sichtbare PDF für den Menschen lesbar bleibt und die Daten trotzdem mitreisen.

Eine dritte Sorge ist die Angst vor einem großen Projekt. Sie ist meist unbegründet, wenn man den Weg zerlegt: Der Eingang lässt sich unabhängig vom Ausgang ordnen, und der Ausgang lässt sich für eine Empfängergruppe erproben, bevor er auf alle ausgeweitet wird. Genau darum geht es bei einer nüchternen Prozessanalyse: den heutigen Rechnungsweg aufnehmen, die Bruchstellen benennen und die Umstellung in Schritte teilen, die sich einzeln umsetzen lassen. Wer statt eines Kraftakts eine Reihe kleiner Schritte plant, kommt ruhiger ans Ziel — und kann bei jedem Schritt prüfen, ob er trägt. Wo einzelne Fachabteilungen kleine Bausteine der Umstellung selbst übernehmen, lohnt der Blick auf Low-Code im Betrieb.

Die Frist zwingt zu einer Frage, die sich sonst nie jemand stellt: Wie kommt eine Rechnung eigentlich durch unseren Betrieb? Wer sie ehrlich beantwortet, findet meist mehr Handarbeit, als er vermutet hätte — und genau die lässt sich jetzt abstellen.

Projekterfahrung

Was ein Betrieb jetzt vorbereiten kann

Der größere Teil einer gelungenen Umstellung liegt in der Vorbereitung, und die kostet zunächst kein Geld, sondern Klarheit. Vier Fragen führen weit: Welches System erzeugt heute die Ausgangsrechnungen und was kann es an strukturierten Formaten? Wohin gehen eingehende Rechnungen und wer verarbeitet sie? In welchem Format sollen Ausgangsrechnungen künftig raus, gemessen an den Empfängern? Und wie kommen die Daten ohne zweites Erfassen in die Buchhaltung oder zum Steuerbüro? Wer diese vier Punkte 2026 klärt, hat 2027 keinen Stichtag, sondern eine Routine.

Hilfreich ist außerdem eine ehrliche Bestandsaufnahme der Medienbrüche. Oft zeigt sich dabei, dass der Rechnungsweg nur einer von mehreren Wegen ist, an denen dieselben Daten mehrfach angefasst werden — Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung. Wo eine Umstellung ohnehin ansteht, lohnt der Blick auf die ganze Kette; der Beitrag Medienbrüche im Betrieb erkennen hilft bei dieser Aufnahme. Und was nach der Umstellung dauerhaft läuft — die Pflege des Rechnungsflusses, kleine Anpassungen, die Störungsannahme — gehört in einen geregelten Betrieb und nicht in die Restzeit einer Projektphase.

  1. Prüfen, welches System die Ausgangsrechnungen erzeugt und welche strukturierten Formate es ausgeben kann.
  2. Einen zentralen Eingangskanal für E-Rechnungen festlegen, damit eingehende Belege überhaupt automatisch gelesen werden können.
  3. Das Ausgangsformat wählen: XRechnung für die Verarbeitung von System zu System, ZUGFeRD für gemischte Empfängerkreise.
  4. Die Übergabe an die Buchhaltung oder das Steuerbüro klären, sodass kein Beleg ein zweites Mal erfasst wird.
  5. Die revisionssichere Ablage der strukturierten Originaldateien einrichten und die Aufbewahrungsfristen berücksichtigen.
  6. Die Umstellung an einer Empfängergruppe oder Rechnungsart erproben, bevor sie auf den gesamten Betrieb ausgeweitet wird.

Der frühe Start ist der günstige Start

Wer 2026 beginnt, hat keinen Stichtag, an dem etwas funktionieren muss, sondern eine Routine, die bis dahin eingespielt ist. Der Eingangsweg lässt sich ohne jede Frist schon heute ordnen, weil die Empfangspflicht ohnehin gilt und die Lieferanten längst strukturiert fakturieren. Wer den Ausgang eine Rechnungsart nach der anderen umstellt, verteilt den Aufwand und behält bei jedem Schritt die Kontrolle. Der Unterschied zwischen einem ruhigen und einem hektischen Übergang liegt nicht im Können, sondern im Zeitpunkt des ersten Schritts.
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: DATEV (verarbeitete E-Rechnungen 2025 und erstes Halbjahr 2026), Bundesfinanzministerium und Wachstumschancengesetz (Fristen und Schwellen der E-Rechnungspflicht), Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Begriff der E-Rechnung, Kleinbetragsgrenze), BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (Übergangsregelungen), Europäische Norm EN 16931, Händlerbund sowie eigener Projekterfahrung aus Umstellungen im Mittelstand.

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