Empfängerprüfung im Zahlungslauf: Abweichungen richtig klären
Seit Oktober 2025 gleichen Banken Name und IBAN vor jeder Überweisung ab. So kommen Rückmeldungen in Lieferantenstamm, Sperre und Rückruf im Zahlungslauf.
Seit Oktober 2025 gleichen Banken Name und IBAN vor jeder Überweisung ab. So kommen Rückmeldungen in Lieferantenstamm, Sperre und Rückruf im Zahlungslauf.
Wie aus dem Leistungsstand eine Abschlagsrechnung wird, warum ein Nachtrag ein eigener Vorgang mit Frist ist und wie daraus eine prüffähige Schlussrechnung ohne Nacharbeit entsteht.
Welches Feld am Artikel fehlt, wie Verpackungsgewichte je Variante und Versandkarton gepflegt werden und wie aus Lieferscheinmengen eine belastbare Meldemenge je Materialart entsteht.
Wie Ruhezeit, Höchstarbeitszeit, Qualifikation und Verfügbarkeit als Regeln im Dienstplan rechnen, bevor die Schicht verplant ist - und wie Plan und Ist zusammenkommen.
Welches Fach der Personalakte welche Aufbewahrungsfrist trägt, wer zugreifen darf, was protokolliert wird und wie Einsicht und Auskunft zum Vorgang werden.
Ein Auskunftsersuchen startet eine Frist von einem Monat: was die Auskunft umfassen muss, wo die Daten liegen und was danach nachweisbar bleiben sollte.
Schriftform, elektronische Form, Textform: welche Signaturstufe welche gesetzliche Form erfüllt und wo das Gesetz die elektronische Form ausschließt.
Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung digital führen: Fälligkeit in Monat und Jahr, zwei Monate Nachlauf, Nachweis am Gerät statt im Jahresordner.
Vier Verfahren, ein Inventar: Wie Zähltag und Bilanzstichtag auseinanderfallen dürfen, welche Fristen gelten und welche Datenarbeit vorher zu leisten ist.