Kurz und einfach erklärt
Manchmal fällt im Betrieb die Technik aus. Dann laufen Kasse, Lager und Aufträge nicht mehr über den Computer.
Der Betrieb kann trotzdem weiterarbeiten. Dafür braucht er vorher Listen und Blätter aus Papier. Jedes Blatt hat eine eigene Nummer.
Vorher wird auch geklärt, wer entscheidet. Und wer die Kunden anruft.
Läuft die Technik wieder, kommen die Daten vom Papier in den Computer. Das muss bald passieren. Für die Steuer gibt es dafür feste Fristen.
Der Beitrag zeigt, wie man das plant und übt. Wir helfen dabei.
Montag, 8:12 Uhr: Das Warenwirtschaftssystem antwortet nicht, an der Kasse erscheint eine Fehlermeldung, und im Lager druckt kein Kommissionierschein. Ob ein Verschlüsselungsangriff dahintersteckt, ein fehlerhaftes Update oder eine gestörte Leitung zum Rechenzentrum, ist in der ersten Stunde oft unklar. Klar ist nur, dass Kunden anrufen, ein Lkw an der Rampe steht und Ware heute noch das Haus verlassen soll. In vielen Betrieben beginnt dann eine Improvisation, die niemand vorbereitet hat: Aufträge landen auf Notizzetteln, Entnahmen geschehen aus dem Gedächtnis, und Wochen später fehlen in der Buchhaltung Vorgänge, die keiner mehr zuordnen kann. Dieser Beitrag beschreibt den Teil der Notfallvorsorge, der ohne Technik auskommt: Ersatzabläufe mit Formularen und Listen, klare Entscheidungsrechte, die Information von Kunden und Partnern und die Nacherfassung, mit der aus Papierbelegen nach der Wiederherstellung der Systeme wieder vollständige Datensätze werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Schäden durch Ausfall, Diebstahl oder Schädigung von Informations- und Produktionssystemen oder Betriebsabläufen infolge von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage beziffert der Bitkom für 2026 auf 36,5 Milliarden Euro, ermittelt bei Unternehmen ab zehn Beschäftigten (Bitkom).
- Jeder Ablauf mit kurzer tolerierbarer Ausfallzeit braucht ein vorbereitetes Ersatzmittel: nummerierte Auftragsblöcke, Entnahmelisten für das Lager, eine Versandliste und eine gedruckte Telefonliste, abgelegt in einem Notfallkasten je Bereich.
- Wer den Notbetrieb ausruft, wer Preise, Liefertermine und Ausnahmen freigibt, wer Kunden informiert und wer den Notbetrieb beendet, steht vorab namentlich mit Vertretung auf einer Seite.
- Unbare Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gilt als unbedenklich, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 47 und 48). Die Nacherfassung braucht deshalb einen festen Termin.
- Rechnungen für steuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmer sind innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung auszustellen (Umsatzsteuergesetz, § 14 Abs. 2). Im Notbetrieb wird die Leistung vollständig erfasst, die Rechnung folgt nach der Wiederherstellung aus dem System.
- Eine angekündigte Probe, bei der ein Bereich ohne System arbeitet, zeigt, ob Formulare, Rechte und Telefonliste tragen und wie lange die Nacherfassung dauert; nach dem IT-Ausfall vom Juli 2024 hatten 62 Prozent der Betroffenen einen Notfallplan (BSI und Bitkom 2024).
Wenn die IT steht, läuft das Geschäft weiter
Ausfälle der Informationstechnik sind für Betriebe kein seltenes Randereignis. Der Digitalverband Bitkom beziffert die Schäden, die Unternehmen im Zusammenhang mit Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage durch Ausfall, Diebstahl oder Schädigung von Informations- und Produktionssystemen oder Betriebsabläufen entstanden sind, für 2026 auf 36,5 Milliarden Euro (Bitkom), nach 73,3 Milliarden Euro im Vorjahr. Grundlage ist eine Befragung von 1.003 Unternehmen ab zehn Beschäftigten. Bei 25 Prozent (Bitkom) der befragten Unternehmen haben Angreifer in den zwölf Monaten vor der Befragung Daten verschlüsselt und wollten sie nur gegen Lösegeld freigeben. Wessen Systeme verschlüsselt sind, arbeitet bis zur Rücksicherung ohne sie.
Ein Angriff ist nicht die einzige Ursache. Am 19. Juli 2024 (BSI und Bitkom 2024) führte ein fehlerhaftes Update einer Sicherheitssoftware weltweit zu zahlreichen IT-Ausfällen. In einer gemeinsamen, nicht repräsentativen Befragung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bitkom unter betroffenen Unternehmen gaben 48 Prozent (BSI und Bitkom 2024) an, den Betrieb vorübergehend eingestellt zu haben, im Schnitt für zehn Stunden. Bei den direkt betroffenen Unternehmen dauerte es im Schnitt zwei Tage (BSI und Bitkom 2024), bis die Störungen vollständig behoben waren. Zehn Stunden Stillstand sind ein voller Arbeitstag, an dem Bestellungen, Lieferungen und Anrufe trotzdem eintreffen. Warum Aktualisierungen selbst ein Ausfallrisiko sind und wie man sie planbar einspielt, beschreibt der Beitrag Updates einspielen, ohne den Betrieb anzuhalten.
Der Strom fällt dagegen selten lange aus. Die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Elektrizität lag 2024 bei 11,7 Minuten (Bundesnetzagentur) je Letztverbraucher; erfasst werden ungeplante Unterbrechungen von mehr als drei Minuten ohne Ereignisse höherer Gewalt. Ein Notbetrieb muss deshalb vor allem den Ausfall der Systeme abdecken, über die ein Betrieb seine Abläufe steuert: Warenwirtschaft oder ERP, Kasse, Dateiserver, Telefonanlage und die Verbindung zum Rechenzentrum. Fehlen sie, fehlen Kundendaten, Bestände, Preise und Auftragshistorie gleichzeitig.
Dieser Beitrag behandelt, was der Betrieb tut, solange diese Systeme stehen, und wie er danach wieder zu einem vollständigen Datenstand kommt. Wie eine Sicherung beschaffen sein muss, damit die Rücksicherung gelingt, steht im Beitrag Datensicherung, die im Ernstfall trägt. Wie der stille Ausfall einer einzelnen Schnittstelle auffällt und Datensätze bis zur Wiederherstellung erhalten bleiben, zeigt der Beitrag Wenn eine Schnittstelle ausfällt. Hier geht es um die Menschen im Betrieb und um das, was sie ohne Bildschirm brauchen.
Notbetrieb, Wiederanlauf, Nacharbeiten: was die Begriffe meinen
Der BSI-Standard 200-4 zum Business Continuity Management, also zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, teilt die Zeit nach einem Ausfall in Phasen, die auch für kleine und mittlere Betriebe taugen. Der Wiederanlauf umfasst alle Maßnahmen, um strukturiert in einen vorab geregelten Notbetrieb zu wechseln, zum Beispiel Ersatzmittel bereitzustellen und Mitarbeitende in die vorgesehenen Ersatzabläufe einzuweisen. Die Geschäftsfortführung beschreibt, wie Geschäftsprozesse im Notbetrieb mit alternativen Ressourcen oder Prozessschritten weiterlaufen. Die Wiederherstellung bringt die ausgefallenen Systeme zurück und verläuft häufig parallel zum Notbetrieb (BSI-Standard 200-4). Wenn in diesem Beitrag von der Wiederherstellung die Rede ist, ist deshalb der Zeitpunkt gemeint, ab dem die ausgefallenen Systeme wieder zur Verfügung stehen.
Für die Planung zählt vor allem die Erwartung an den Notbetrieb. Er soll nicht den Normalbetrieb nachbilden, sondern mit eingeschränkten Ressourcen den Geschäftsbetrieb auf einem minimalen Niveau halten, sodass die Schäden einer Unterbrechung keine kritische Grenze überschreiten (BSI-Standard 200-4). Der Standard nennt dafür die Zielgröße Notbetriebsniveau: Je Ablauf wird festgelegt, wie leistungsfähig der Notbetrieb sein soll, etwa als Anteil der üblichen Menge oder als Liste der Tätigkeiten, die weiterlaufen. Was nicht auf dieser Liste steht, wartet ausdrücklich, und das ist eine Entscheidung, keine Nachlässigkeit.
Unter Nacharbeiten ist alles zu verstehen, was aufgrund des Notbetriebs nicht erledigt werden konnte, aber zur Aufgabenerfüllung nachgeholt werden muss.
Zu diesen Nacharbeiten zählt der Standard ausdrücklich das Digitalisieren manuell erfasster Informationen, das Rückspielen von Daten in andere Systeme und die Prüfung von Datenaktualität und Datenkonsistenz, etwa bei Schnittstellen zu anderen Systemen (BSI-Standard 200-4). Er weist auch darauf hin, dass diese Phase arbeitsintensiv bleibt, weil Rückstände aufgeholt werden müssen. Wer den Notbetrieb plant, plant die Nacherfassung deshalb im selben Zug und nicht erst, wenn der Stapel auf dem Tisch liegt.
Welche Abläufe einen Ersatzweg brauchen
Nicht jeder Ablauf braucht ein Formular. Die Auswahl beginnt mit einer Frage je Prozess: Wie lange darf er ausfallen, bevor der Schaden nicht mehr tragbar ist? Der BSI-Standard nennt diese Größe maximal tolerierbare Ausfallzeit; sie wird je Geschäftsprozess anhand des Schadenspotenzials ermittelt (BSI-Standard 200-4). In der Lohnabrechnung kann ein Aufschub von einigen Tagen tragbar sein, in der Auftragsannahme eines Großhändlers kaum ein halber Vormittag. Abläufe mit kurzer Toleranz bekommen einen Ersatzweg, die übrigen werden bewusst zurückgestellt.
Gute Kandidaten sind die Abläufe, an denen Kunden und Ware hängen: Annahme von Aufträgen und Bestellungen, Entnahme im Lager, Warenausgang und Versand, Barverkauf an der Kasse und der Kundendienst am Telefon. Eine Prozesslandkarte für den Mittelstand mit den Hauptabläufen des Betriebs ist dafür eine gute Ausgangslage, weil sie zeigt, welcher Ablauf auf welchen vorgelagerten wartet. In den Prozessen im Großhandel etwa hängt der Versand an der Kommissionierung und diese an der Auftragsannahme; fällt die erste Station aus, stehen alle drei.
| Ablauf | Ersatzmittel im Notbetrieb | Was bis zur Wiederherstellung wartet |
|---|---|---|
| Auftragsannahme | nummerierter Auftragsblock mit Durchschlag | Bonitätsprüfung, Auftragsbestätigung per Mail |
| Lager und Kommissionierung | Entnahmeliste je Auftrag, gedruckter Lagerplatzplan | Bestandsbuchung, Umlagerungen |
| Versand | Versandliste mit Lieferscheinnummern, vorgedruckte Lieferscheine | Sendungsverfolgung, Versandavis an Kunden |
| Kasse und Barverkauf | Kassenblatt je Tag mit fortlaufender Bonnummer | Tagesabschluss im Kassensystem |
| Kundendienst | gedruckte Telefonliste, abgestimmter Gesprächstext | Ticketsystem, Rückrufliste im System |
| Rechnungsausgang | Leistung im Auftragsformular vollständig vermerken | die Rechnung selbst |
Die Tabelle zeigt das Prinzip: Das Ersatzmittel deckt nur die Angaben ab, die zum Weiterarbeiten nötig sind. Was das System sonst nebenbei erledigt, etwa Bestandsbuchung, Bonitätsprüfung oder Versandavis, wird nicht auf Papier nachgebaut, sondern nach der Wiederherstellung nachgeholt. Wer versucht, das ERP-System auf Papier abzubilden, bekommt Formulare, die im Ernstfall niemand vollständig ausfüllt.
Ersatzformulare: so wenige Felder wie möglich, so viele wie nötig
Ein Ersatzformular erfüllt zwei Aufgaben. Es trägt den Vorgang im Notbetrieb, sagt also der Lagerkraft, was sie entnehmen soll, und es dient später als Grundlage der Nacherfassung. Für die zweite Aufgabe gelten dieselben Grundsätze wie für jeden anderen Beleg. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form, kurz GoBD, nennen als Sicherung von Papierbelegen gegen Verlust ausdrücklich die laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Lieferscheine und Rechnungen (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 68). Für den Notbetrieb heißt das: Formularblöcke werden vorab fortlaufend nummeriert, und eine verschriebene Nummer wird durchgestrichen und aufbewahrt, nicht weggeworfen.
Auftragsblock mit Durchschlag
Fortlaufende Nummer, Datum und Uhrzeit, Kunde mit Kundennummer, Artikel und Menge, Liefertermin und Kürzel der aufnehmenden Person. Das Original geht ins Lager, der Durchschlag bleibt für die Nacherfassung.
Entnahmeliste im Lager
Je Auftragsnummer eine Zeile mit Lagerplatz, Artikel, entnommener Menge und Kürzel. Ein gedruckter Lagerplatzplan vom Vortag ersetzt die Suche im System.
Versandliste
Lieferscheinnummer, Empfänger, Packstücke, Spedition und Abholzeit. Nach der Wiederherstellung zeigt sie, welche Sendungen das Haus tatsächlich verlassen haben.
Kassenblatt je Tag
Fortlaufende Bonnummer, Uhrzeit, Betrag, Zahlungsart und Kürzel. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind auch im Ausfall täglich festzuhalten (Abgabenordnung, § 146 Abs. 1).
Telefonliste auf Papier
Wichtige Kunden, Lieferanten, Speditionen, der IT-Dienstleister und die Mobilnummern der Entscheidungsträger. Sie liegt gedruckt vor, weil das Adressbuch im System mit ausfällt.
Statustafel
Ein Whiteboard oder Aushang zeigt, seit wann der Notbetrieb gilt, welche Abläufe laufen, welche ruhen und wann die nächste Lagebesprechung stattfindet.
Für die Kasse gibt es eine ausdrückliche Regel. Fällt ein elektronisches Aufzeichnungssystem aus, etwa durch Stromausfall oder technischen Defekt, ist während dieser Zeit eine Aufzeichnung auf Papier zulässig; die Ausfallzeit ist zu dokumentieren und soweit vorhanden durch Nachweise zu belegen, etwa eine Reparaturrechnung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung, zu § 146). Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind dabei täglich festzuhalten (Abgabenordnung, § 146 Abs. 1). Ein vorbereitetes Kassenblatt mit Spalten für Bonnummer, Uhrzeit, Betrag und Zahlungsart erspart am Abend die Diskussion darüber, was gezählt und wie es aufgeschrieben wird.
Wo die Formulare liegen, ist so wichtig wie ihr Inhalt. Ein Ordner im Büro der Geschäftsführung hilft dem Lager am Montagmorgen wenig. Praktisch ist ein beschrifteter Notfallkasten je Bereich mit Formularblöcken, Stiften, Klemmbrettern, Telefonliste und einer einseitigen Anleitung. Der BSI-Standard empfiehlt für die Notfalldokumentation eine doppelte Vorhaltung und weist darauf hin, dass papierhafte Dokumente auch ohne Strom oder IT verfügbar sind, bei jeder Aktualisierung aber neu ausgedruckt und an den Ablageorten ausgetauscht werden müssen (BSI-Standard 200-4).
Entscheidungsrechte: wer ausruft, wer freigibt, wer vertritt
Im Ausfall fehlen nicht nur Daten, sondern auch die Regeln, die das System sonst durchsetzt. Im Normalbetrieb verhindert die Software, dass jemand einen Auftrag über dem Kreditlimit annimmt oder einen Rabatt außerhalb der Preisliste gewährt. Im Notbetrieb entscheiden Menschen. Der BSI-Standard sieht deshalb vor, in der Geschäftsfortführungsplanung die gesonderten Rechte, Berechtigungen und Pflichten der Mitarbeitenden im Notfall festzuhalten, ausdrücklich auch Rechte bei Freigabeprozessen; sie gelten von der Aktivierung des Plans bis zur Deeskalation (BSI-Standard 200-4).
- Wer den Notbetrieb ausruft: eine Person mit Vertretung, die entscheidet, ab wann Formulare statt System gelten. Ohne diese Ansage arbeitet ein Teil des Teams noch am Bildschirm, während der andere schon auf Papier schreibt.
- Wer Preise und Konditionen bestätigt: Ohne Preisliste im System braucht der Vertrieb eine gedruckte Liste mit Stand und eine Person, die Abweichungen bis zu einer festen Grenze freigibt.
- Wer Liefertermine zusagt: Ohne Bestandsanzeige kann niemand verbindlich zusagen. Die Regel lautet dann etwa: Termine nur nach Rückfrage im Lager und mit dem Vermerk „vorbehaltlich Bestandsprüfung“.
- Wer Ausnahmen genehmigt: Lieferung ohne Vorkasse, Abholung ohne Lieferschein, Ersatzartikel. Jede Ausnahme bekommt auf dem Formular ein Kürzel, damit sie in der Nacherfassung auffällt.
- Wer den Notbetrieb beendet: Die Rückkehr ins System ist eine eigene Entscheidung. Erst wenn das System geprüft ist, wechseln alle Bereiche gemeinsam zurück.
Jede dieser Rollen braucht eine benannte Vertretung. Ein Ausfall richtet sich nicht nach dem Urlaubsplan, und die Person, die sich mit dem System auskennt, wird im Ernstfall für die Wiederherstellung gebraucht, nicht für Kundengespräche. Wie Vertretungen und Wertgrenzen im Normalbetrieb digital geregelt werden, beschreibt der Beitrag Freigaben digital abbilden. Für den Notbetrieb genügt eine Seite Papier mit Namen, Mobilnummern und Grenzen, die in jedem Notfallkasten liegt.
Kunden und Partner informieren, bevor sie fragen
Ein Ausfall bleibt selten im eigenen Haus. Jedes fünfte Unternehmen, genau 21 Prozent (Bitkom), das von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen war, gibt an, dass der Vorfall Auswirkungen auf andere Unternehmen hatte, etwa Produktionsausfälle bei Geschäftspartnern oder Reputationsschäden bei Auftraggebern. Nach dem IT-Ausfall vom Juli 2024 meldeten 40 Prozent (BSI und Bitkom 2024) der direkt betroffenen Unternehmen Schäden in der Zusammenarbeit mit Kunden, etwa weil Leistungen nicht erbracht werden konnten.
Ein angekündigter Ausfall ist für Kunden leichter zu planen als ein unerklärtes Schweigen. Vorbereitet werden deshalb drei Textbausteine: eine kurze Ansage für das Telefon, eine Nachricht an Kunden mit offenen Aufträgen und eine Information für Lieferanten und Speditionen. Sie nennen, was eingeschränkt ist, was weiterläuft, wie Bestellungen in der Zwischenzeit angenommen werden und wann die nächste Information kommt. Ursachen und Vermutungen gehören nicht hinein, solange sie nicht geklärt sind. Der BSI-Standard empfiehlt, für den Notfall festzuhalten, an welche Stelle, durch welche Rolle, über welches Medium, mit welchem Inhalt und in welchem Takt berichtet wird; ausdrücklich genannt sind auch Kunden sowie Dienstleister und Zulieferer (BSI-Standard 200-4).
Der Kanal muss ohne die ausgefallenen Systeme funktionieren. Steht der Mailserver, hilft die Kundenliste im Mailprogramm nicht weiter. Praktisch sind eine gedruckte Liste der wichtigsten Kunden mit Ansprechpartner und Telefonnummer, ein Mobiltelefon mit den Kontakten der Entscheidungsträger und eine vorab abgestimmte Bandansage. Wer im Vertrieb mit festen Kundenbetreuern arbeitet, verteilt die Liste nach Zuständigkeit, damit jeder Kunde genau einen Anruf bekommt und nicht drei.
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind
Nacherfassung: aus Papier wird wieder ein Datensatz
Mit der Wiederherstellung der Systeme ist die Arbeit nicht getan. Zwischen dem Moment, in dem das System wieder läuft, und dem Moment, in dem es den tatsächlichen Stand des Betriebs abbildet, liegt die Nacherfassung, und für sie gelten Fristen. Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah, möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung, in einer Grundaufzeichnung oder einem Grundbuch zu erfassen. Eine Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von zehn Tagen (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 47) ist unbedenklich, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 48) festzuhalten.
Für die Zeit bis zur Erfassung verlangen die GoBD organisatorische Vorkehrungen, damit Unterlagen nicht verloren gehen, und nennen als Beispiel die laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Rechnungen (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 50). Genau das leisten nummerierte Formularblöcke. Liegt zwischen Erfassung und Buchung mehr als der Ablauf des folgenden Monats (Bundesministerium der Finanzen, GoBD Rz. 52), sind die Anforderungen nur erfüllt, wenn die Vorgänge vorher fortlaufend richtig und vollständig in Grundaufzeichnungen festgehalten wurden. Ein Notbetrieb über mehrere Tage ist damit kein Problem, eine Nacherfassung, die liegen bleibt, schon.
Formulare einsammeln
Alle Bereiche geben Blöcke und Listen an einer Stelle ab. Die Nummernkreise werden auf Lücken geprüft, bevor der erste Vorgang ins System geht; eine fehlende Nummer wird gesucht, nicht übersprungen.
Reihenfolge festlegen
Erst Aufträge, dann Entnahmen, dann Versand, zuletzt Kasse und Sonderfälle. So entstehen Bestandsbuchungen in der Reihenfolge, in der die Ware tatsächlich bewegt wurde.
Mit Verweis erfassen
Jeder nacherfasste Datensatz trägt die Formularnummer als Referenz und ein Kennzeichen für den Notbetrieb. Damit bleibt nachvollziehbar, welcher Vorgang aus welchem Papier stammt.
Doppelte Vorgänge ausschließen
Vorgänge, die vor dem Ausfall teilweise im System angelegt waren, werden gegen das Papier abgeglichen. Was zweimal auftaucht, wird geklärt, bevor es gebucht wird.
Abgleichen und abschließen
Bestände, offene Aufträge und Kassensumme werden gegen Zählung und Formulare abgestimmt. Erst dann wird der Notbetrieb förmlich beendet und die Papierbelege werden abgelegt.
Alle Bereiche geben Blöcke und Listen an einer Stelle ab. Die Nummernkreise werden auf Lücken geprüft, bevor der erste Vorgang ins System geht; eine fehlende Nummer wird gesucht, nicht übersprungen.
Erst Aufträge, dann Entnahmen, dann Versand, zuletzt Kasse und Sonderfälle. So entstehen Bestandsbuchungen in der Reihenfolge, in der die Ware tatsächlich bewegt wurde.
Jeder nacherfasste Datensatz trägt die Formularnummer als Referenz und ein Kennzeichen für den Notbetrieb. Damit bleibt nachvollziehbar, welcher Vorgang aus welchem Papier stammt.
Vorgänge, die vor dem Ausfall teilweise im System angelegt waren, werden gegen das Papier abgeglichen. Was zweimal auftaucht, wird geklärt, bevor es gebucht wird.
Bestände, offene Aufträge und Kassensumme werden gegen Zählung und Formulare abgestimmt. Erst dann wird der Notbetrieb förmlich beendet und die Papierbelege werden abgelegt.
Der vierte Schritt verdient besondere Sorgfalt. Ein Auftrag, der um 8:05 Uhr noch im System angelegt wurde und um 8:20 Uhr ein zweites Mal auf Papier, erscheint nach der Nacherfassung doppelt. Dasselbe passiert, wenn eine Schnittstelle nach der Wiederherstellung liegengebliebene Datensätze nachschiebt, die inzwischen von Hand erfasst wurden. Ein eindeutiger Vorgangsschlüssel und eine Prüfung vor dem Schreiben verhindern das; wie das technisch aussieht, zeigt der Beitrag Doppelbuchungen vermeiden.
Nach der Nacherfassung bleiben die Papierformulare Belege. Buchungsbelege sind acht Jahre (Abgabenordnung, § 147 Abs. 3) aufzubewahren, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Werden die Formulare gescannt, gelten die Regeln zur bildlichen Erfassung und zur Vernichtung des Papiers, die der Beitrag GoBD-konforme Belegablage beschreibt. Ein Vermerk im Datensatz, wo das Original liegt, erspart bei einer späteren Prüfung die Suche.
Rechnungen im Notbetrieb: lieber später als auf Papier
Ein Ablauf, der im Ausfall naheliegend auf Papier wandert, ist die Rechnung. Das ist selten nötig. Für steuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmer ist eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten (Umsatzsteuergesetz, § 14 Abs. 2) nach Ausführung der Leistung auszustellen. Ein Ausfall von einigen Tagen gefährdet diese Frist nicht, solange die Leistung im Notbetrieb vollständig festgehalten wird: wer was wann erhalten hat, zu welchem Preis und mit welchem Lieferschein.
Ab 2027 kommt ein zweiter Grund hinzu. Für Umsätze aus den Jahren 2025 und 2026 dürfen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern noch bis zum 31. Dezember 2026 (Umsatzsteuergesetz, § 27 Abs. 38) auf Papier übermittelt werden. Für Umsätze im Jahr 2027 gilt diese Übergangsregel nur noch, wenn der Gesamtumsatz des ausstellenden Unternehmers im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro (Umsatzsteuergesetz, § 27 Abs. 38) betragen hat. Wer darüber liegt, stellt für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 elektronische Rechnungen aus; eine Papierrechnung aus dem Notbetrieb erfüllt diese Pflicht dann nicht. Die Leistung wird also erfasst, die Rechnung folgt nach der Wiederherstellung aus dem System. Mehr zur Umstellung steht im Beitrag E-Rechnungspflicht 2027.
Was das Auftragsformular für die spätere Rechnung festhalten muss
Proben statt Papierstapel im Schrank
Ein Notfallplan, den niemand ausprobiert hat, ist eine Vermutung. Nach dem IT-Ausfall vom Juli 2024 hatten 62 Prozent (BSI und Bitkom 2024) der direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen einen Notfallplan für solche IT-Ausfälle vorbereitet, und er hat zumeist gegriffen. Die Präsidentin des BSI zog daraus den Schluss, dass eingeübte IT-Notfallkonzepte wichtiger Bestandteil jeder Krisenvorsorge sein müssen (BSI und Bitkom 2024). Eingeübt heißt: Die Beschäftigten hatten die Formulare schon einmal in der Hand, bevor es ernst wird.
Eine Probe muss nicht den ganzen Betrieb lahmlegen. Ein angekündigter Nachmittag, an dem ein Bereich ohne System arbeitet, reicht für die erste Runde. Gemessen werden drei Dinge: wie lange es dauert, bis der erste Auftrag auf Papier angenommen ist, ob alle Beteiligten wissen, wo Formulare und Telefonliste liegen, und wie lange die Nacherfassung der Probevorgänge dauert. Die letzte Messung ist für die Planung entscheidend, denn sie zeigt, wie viele Stunden Rückstand ein echter Ausfall von einem Tag erzeugen würde.
Es geht darum, Angriffe abzuwehren und im Ernstfall schnell wieder arbeitsfähig zu werden.
Nach der Probe werden Formulare angepasst, die zu viele oder zu wenige Felder hatten, und die Erkenntnisse fließen in die Prozessdokumentation, damit sie nicht an einzelnen Personen hängen. Eine jährliche Wiederholung und eine Probe nach jeder größeren Systemumstellung halten den Plan aktuell. Neue Mitarbeitende lernen den Notfallkasten bei der Einarbeitung kennen; das lässt sich mit der Schulung und Einführung neuer Abläufe verbinden, bei der ohnehin festgelegt wird, welche Rückfallebene für den Notfall bestehen bleibt.
In fünf Schritten zu einem Notbetrieb, der trägt
Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn er in dieser Reihenfolge angegangen wird. Den größten Teil der Zeit kosten die Abstimmungen mit den Bereichen, nicht das Entwerfen der Formulare. Wer die Abläufe bereits beschrieben hat, beginnt beim zweiten Schritt.
- Abläufe auswählen: je Hauptablauf festlegen, wie lange er ausfallen darf, und die Abläufe mit kurzer Toleranz markieren. Eine Prozessanalyse liefert die Grundlage, falls die Abläufe noch nicht beschrieben sind.
- Ersatzmittel entwerfen: je markiertem Ablauf ein Formular oder eine Liste mit fortlaufender Nummer und nur den Feldern, die Weiterarbeiten und Nacherfassung brauchen.
- Rechte festlegen: wer ausruft, wer freigibt, wer Kunden informiert und wer beendet, jeweils mit Vertretung und Mobilnummer auf einer Seite.
- Nacherfassung vorbereiten: Reihenfolge, Kennzeichen für Vorgänge aus dem Notbetrieb, Prüfung auf doppelte Vorgänge und den Termin für den Abschluss schriftlich festhalten.
- Proben und pflegen: einmal im Jahr und nach Systemwechseln einen Bereich ohne System arbeiten lassen und die Unterlagen anpassen.
Wer die technische Seite in Betreuung gegeben hat, stimmt den Notbetrieb mit dem Dienstleister ab: Ab wann gilt ein Ablauf als ausgefallen, wer meldet es dem Betrieb, und wie laufen liegengebliebene Datensätze nach, ohne die Nacherfassung zu doppeln? Bei unserer laufenden Betreuung von Abläufen und Schnittstellen gehört diese Reihenfolge zum festen Störungsweg: erst den Rückstau sichern, dann die Ursache eingrenzen, danach die liegengebliebenen Vorgänge nacharbeiten. Wer seinen Notbetrieb vorab durchsprechen möchte, erreicht uns über die Kontaktseite.
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