In fast jedem Betrieb gibt es einen Ablauf, über den alle klagen: die Auftragsanlage, die Freigabe von Eingangsrechnungen, die Erfassung von Stunden, die Suche nach Unterlagen. Kommt dann die Frage, ob sich eine Änderung lohnt, endet das Gespräch meist bei einem Gefühl. Dabei genügt eine schlichte Rechnung: Mengengerüst mal Bearbeitungszeit mal Stundensatz, dazu die Kosten für Fehler und für Wartezeiten. Diese Rechnung braucht kein Controlling-Projekt, keine zusätzliche Software und keine eigene Stabsstelle. Sie braucht zwei Wochen Selbstaufschreibung durch die Beteiligten, einen Blick in die Buchhaltung und eine Auswertung aus dem System, das die Vorgänge ohnehin zählt. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die drei Zahlen zusammentragen, welche Kostenblöcke regelmäßig übersehen werden, wo die typischen Fehler beim Beziffern liegen und warum das Ergebnis auch dann trägt, wenn es ungenau bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrechnung besteht aus drei Faktoren: Fallzahl pro Jahr, Bearbeitungszeit je Fall und Vollkostenstundensatz. Das Produkt ergibt die jährlichen Bearbeitungskosten eines einzelnen Ablaufs und macht ihn erstmals mit anderen Abläufen vergleichbar.
- Belastbare Zeiten entstehen nicht durch Schätzung im Besprechungsraum, sondern durch Selbstaufschreibung der Beteiligten über zwei volle Wochen. Ausgewertet wird der Median, weil einzelne Ausreißer den Mittelwert sonst spürbar nach oben ziehen.
- In die Rechnung gehört der Vollkostensatz, nicht der Bruttolohn: In der Privatwirtschaft lagen die Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2025 bei durchschnittlich 45,00 Euro (Statistisches Bundesamt), dazu kommen im Betrieb Arbeitsplatz-, IT- und Verwaltungskosten.
- Fehlerkosten und Wartezeiten tauchen in keiner Zeiterfassung auf, machen aber oft den größeren Teil aus. Nacharbeit, Rückfragen, Stornos und liegende Vorgänge werden getrennt angesetzt, jeweils als Häufigkeit mal Aufwand je Fall.
- Die Rechnung muss nicht genau sein, um zu tragen: Sie ordnet Abläufe nach Größenordnung und beantwortet die Frage, welcher Vorgang zuerst angefasst wird. Ein Jahresabschluss ist sie ausdrücklich nicht und soll es auch nicht werden.
Warum kaum ein Betrieb weiß, was ein Vorgang kostet
Die Kostenrechnung im Mittelstand ist auf Produkte, Aufträge und Kostenstellen ausgerichtet. Sie beantwortet, was ein Bauteil kostet oder welche Abteilung welches Budget verbraucht. Ein Vorgang läuft aber quer dazu: Eine Eingangsrechnung berührt den Wareneingang, die Fachabteilung, die Buchhaltung und die Geschäftsführung. Jede dieser Stationen verbucht ihre Zeit auf die eigene Kostenstelle, niemand verbucht sie auf den Vorgang. Damit existiert die Summe nirgendwo, obwohl jeder einzelne Bestandteil längst erfasst ist.
Der zweite Grund ist die Unsichtbarkeit von Handarbeit in bezahlter Arbeitszeit. Wer eine Angabe von einem Beleg in ein zweites System abtippt, verursacht keine Rechnung, die jemand freigeben müsste. Der Aufwand fällt nur dann auf, wenn er sich in Überstunden oder in einer zusätzlichen Stelle niederschlägt, und dann wird er meist als Wachstum erklärt und nicht als Prozessproblem. Genau deshalb lohnt sich das Beziffern: Es holt einen Aufwand ans Licht, der bereits bezahlt wird.
Der dritte Grund ist Respekt vor dem Aufwand. Viele Verantwortliche vermuten hinter einer Prozesskostenrechnung ein Projekt mit Beratertagen, Fragebögen und Workshops. Das ist nicht nötig. Für die Entscheidung, welcher Ablauf zuerst angefasst wird, reicht eine Rechnung auf einer Seite, die drei Zahlen zusammenführt und zwei Zuschläge berücksichtigt. Der Rest ist Genauigkeit, die an dieser Stelle keine bessere Entscheidung erzeugt.
Was hier ein Vorgang ist
Die Grundformel: Menge mal Zeit mal Satz
Die Basisrechnung hat drei Faktoren. Das Mengengerüst sagt, wie oft der Vorgang im Jahr vorkommt. Die Bearbeitungszeit sagt, wie lange ein einzelner Durchlauf tatsächlich Arbeitszeit bindet, über alle beteiligten Stellen hinweg. Der Stundensatz übersetzt Zeit in Geld. Das Produkt der drei Faktoren ergibt die jährlichen Bearbeitungskosten. Diese Zahl ist noch nicht die ganze Wahrheit, aber sie ist der Anker, an dem alles Weitere hängt.
Wichtig ist, die Bearbeitungszeit über alle Stationen zu addieren und nicht nur die Zeit der Person zu nehmen, die den Vorgang startet. Wenn die Sachbearbeitung sechs Minuten braucht, die Fachabteilung zwei Minuten prüft und die Geschäftsführung eine Minute freigibt, sind es neun Minuten je Vorgang, verteilt auf drei Stundensätze. Wer es genauer mag, rechnet je Station mit eigenem Satz. Für die erste Einordnung genügt ein gewichteter Durchschnittssatz.
Vorgang: Eingangsrechnung prüfen und freigeben
Mengengerüst: 2.400 Vorgänge pro Jahr (Auswertung Belegnummern)
Bearbeitungszeit: 9 Minuten je Vorgang (Median aus zwei Wochen Aufschreibung)
Stundensatz: 55 EUR Vollkosten je Stunde
2.400 x 9 min = 21.600 Minuten = 360 Stunden
360 h x 55 EUR = 19.800 EUR Bearbeitungskosten pro Jahr
Hinweis: erfundene Werte zur Veranschaulichung der RechenlogikAn diesem Punkt wird das Gespräch im Betrieb regelmäßig anders. Eine Zahl in dieser Größenordnung ist nicht mehr wegzudiskutieren, und sie lässt sich unmittelbar mit dem Aufwand vergleichen, den eine Änderung verursachen würde. Ob der Vorgang teuer ist, entscheidet dabei selten die Zeit je Fall, sondern die Menge: Zwei Minuten in einem Ablauf mit hoher Fallzahl schlagen zwanzig Minuten in einem Ablauf, der monatlich einmal vorkommt.
Der Stundensatz: Vollkosten statt Bruttolohn
Der häufigste Fehler beim Beziffern ist ein zu niedriger Stundensatz. Wer mit dem Bruttolohn rechnet, unterschlägt Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheit, Feiertage und alles, was einen Arbeitsplatz überhaupt erst betriebsfähig macht. Nach der Arbeitskostenerhebung des Statistischen Bundesamtes lagen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft im Jahr 2025 bei durchschnittlich 45,00 Euro (Statistisches Bundesamt), mit deutlichen Unterschieden zwischen Wirtschaftszweigen. Dieser Wert enthält bereits Lohnnebenkosten, aber noch keine Sach- und Gemeinkosten.
Für die Prozessrechnung ist der Vollkostensatz die passende Größe: Personalkosten zuzüglich anteiliger Kosten für Arbeitsplatz, IT-Ausstattung, Fläche, Versicherungen und Verwaltung. In vielen Betrieben liegt dieser Satz spürbar über dem reinen Arbeitskostenwert. Der Wert steht meist bereits in der Kostenstellenrechnung oder lässt sich beim Steuerberater erfragen. Wer keinen belastbaren Satz hat, nimmt einen konservativen Wert und dokumentiert ihn als Annahme, statt die Rechnung deswegen zu verschieben.
| Bestandteil | Im Bruttolohn enthalten | Im Vollkostensatz enthalten |
|---|---|---|
| Direkter Lohn oder Gehalt | enthalten | enthalten |
| Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung | nicht enthalten | enthalten |
| Urlaub, Feiertage, Krankheitstage | nicht enthalten | enthalten |
| Arbeitsplatz, Fläche, Energie | nicht enthalten | enthalten |
| IT-Ausstattung und Softwarelizenzen | nicht enthalten | enthalten |
| Anteilige Verwaltung und Führung | nicht enthalten | enthalten |
Ein zweiter Punkt betrifft die Person, die den Vorgang bearbeitet. Freigaben landen häufig bei Führungskräften mit deutlich höherem Satz. Wenn die Geschäftsführung jede Eingangsrechnung einzeln sichtet, gehört diese Minute mit dem entsprechenden Satz in die Rechnung. Genau solche Stellen fallen beim Beziffern auf, noch bevor über Technik gesprochen wird, und lassen sich manchmal allein durch eine Wertgrenze für Freigaben entlasten.
Belastbare Zeiten: Selbstaufschreibung statt Schätzung
Schätzungen sind systematisch verzerrt, und zwar in beide Richtungen. Wer einen Ablauf täglich ausführt, unterschätzt ihn, weil die Routine kurz wirkt und Unterbrechungen ausgeblendet werden. Wer über den Ablauf nur berichtet, überschätzt ihn, weil die spektakulären Ausnahmefälle im Gedächtnis bleiben. Beide Verzerrungen sind unabhängig vom guten Willen der Beteiligten. Deshalb ersetzt eine Aufschreibung über zwei Wochen die Diskussion im Besprechungsraum.
Die Aufschreibung muss einfach bleiben, sonst wird sie nicht gemacht. Ein Blatt je Arbeitsplatz, eine Zeile je Vorgang, Startzeit und Endzeit, dazu ein Feld für Besonderheiten wie Rückfragen oder fehlende Unterlagen. Keine Bewertung, keine Namen in der Auswertung, keine Verknüpfung mit der Leistungsbeurteilung. Wer den Zweck vorher offen erklärt, bekommt brauchbare Daten. Wer die Aufschreibung als Kontrolle anlegt, bekommt geschönte Zahlen und verliert zusätzlich Vertrauen.
1. Vorgang abgrenzen
Auslöser und Ende festlegen und schriftlich fixieren. Ohne klare Grenze schreibt jede Person etwas anderes auf, und die Zeiten lassen sich später nicht zusammenführen.
2. Beteiligte einbeziehen
Vorher erklären, wofür die Zahlen gebraucht werden und was mit ihnen nicht passiert. Die Aufschreibung ist eine Bestandsaufnahme des Ablaufs, keine Bewertung von Personen.
3. Zwei Wochen erfassen
Zwei volle Arbeitswochen decken Wochenanfang, Wochenende, Monatswechsel und typische Störungen ab. Kürzere Zeiträume liefern zufällige Ergebnisse, längere sinken in der Beteiligung.
4. Median statt Mittelwert bilden
Einzelne Sonderfälle mit langer Bearbeitung ziehen den Mittelwert nach oben. Der Median beschreibt den normalen Fall, die Ausreißer werden getrennt als Fehler- oder Sonderfallkosten geführt.
5. Ergebnis gegenlesen lassen
Die ausgewerteten Zeiten den Beteiligten zeigen und auf Plausibilität prüfen. Widerspruch an dieser Stelle ist wertvoll, weil er meist auf einen übersehenen Arbeitsschritt hinweist.
Auslöser und Ende festlegen und schriftlich fixieren. Ohne klare Grenze schreibt jede Person etwas anderes auf, und die Zeiten lassen sich später nicht zusammenführen.
Vorher erklären, wofür die Zahlen gebraucht werden und was mit ihnen nicht passiert. Die Aufschreibung ist eine Bestandsaufnahme des Ablaufs, keine Bewertung von Personen.
Zwei volle Arbeitswochen decken Wochenanfang, Wochenende, Monatswechsel und typische Störungen ab. Kürzere Zeiträume liefern zufällige Ergebnisse, längere sinken in der Beteiligung.
Einzelne Sonderfälle mit langer Bearbeitung ziehen den Mittelwert nach oben. Der Median beschreibt den normalen Fall, die Ausreißer werden getrennt als Fehler- oder Sonderfallkosten geführt.
Die ausgewerteten Zeiten den Beteiligten zeigen und auf Plausibilität prüfen. Widerspruch an dieser Stelle ist wertvoll, weil er meist auf einen übersehenen Arbeitsschritt hinweist.
Die Auswertung braucht Sorgfalt bei zwei Punkten. Erstens gehören Rüstzeiten dazu: das Öffnen von Programmen, die Suche nach dem richtigen Ordner, der Wechsel zwischen zwei Systemen. Diese Sekunden summieren sich, werden aber selten mitgeschrieben. Zweitens gehören Unterbrechungen sauber getrennt: Wenn ein Vorgang liegen bleibt, weil eine Auskunft fehlt, ist das Wartezeit und keine Bearbeitungszeit. Eine methodisch saubere Aufnahme ist der Kern jeder Prozessanalyse und entscheidet über die Belastbarkeit aller späteren Zahlen.
Zwei Wochen, nicht zwei Tage
Das Mengengerüst: woher die Fallzahlen kommen
Die Fallzahl ist die am leichtesten zu beschaffende Größe, weil die meisten Systeme ohnehin zählen. Belegnummernkreise, Auftragsnummern, Lieferscheine, Postausgangsbücher, Ordnerinhalte, Formulareingänge auf der Website: Aus jeder dieser Quellen lässt sich eine Jahresmenge ableiten. Wo kein System zählt, hilft eine Strichliste über denselben Zeitraum wie die Aufschreibung, hochgerechnet auf das Jahr.
Bei der Hochrechnung ist Saisonalität die wichtigste Falle. Wer im ruhigen Sommermonat zählt und mit zwölf multipliziert, unterschätzt den Aufwand deutlich. Sinnvoller ist die Jahresmenge aus dem Vorjahr, ergänzt um eine grobe Wachstumsannahme. Für die Rangfolge genügt die Größenordnung: Ob ein Ablauf zweitausend oder zweitausendzweihundert Mal vorkommt, ändert an der Entscheidung nichts.
- Warenwirtschaft und Buchhaltungssystem: Anzahl Belege, Aufträge, Rechnungen und Gutschriften je Jahr
- Postein- und -ausgang: Sendungsmengen, eingehende Formulare, Anzahl versandter Bestätigungen
- Dateiablage und Archiv: Anzahl abgelegter Dokumente je Ordner und Jahr als Ersatzgröße
- Telefonanlage und Postfächer: Anzahl eingehender Anfragen zu einem wiederkehrenden Thema
- Strichliste über zwei Wochen: der letzte Ausweg, wenn keine der übrigen Quellen trägt
Wenn die Fallzahlen einmal zusammengetragen sind, lohnt es sich, sie nicht wieder zu verlieren. Eine schlichte Übersicht mit Menge, Zeit und Kosten je Ablauf ist der Einstieg in eine dauerhafte Kennzahlen-Auswertung, mit der sich nach einer Änderung auch nachweisen lässt, ob sie gewirkt hat. Ohne Ausgangswert bleibt jede spätere Verbesserung Behauptung.
Fehlerkosten: der Teil, der in keiner Zeiterfassung steht
Die Bearbeitungskosten beschreiben den normalen Durchlauf. Teuer wird ein Ablauf jedoch meist durch die Fälle, die nicht normal laufen: Zahlendreher bei der Übertragung, falsche Artikelnummern, doppelte Erfassung, fehlende Angaben, die eine Rückfrage auslösen. Diese Fälle kosten zusätzliche Bearbeitungszeit, oft an mehreren Stellen gleichzeitig, und sie erzeugen zuweilen Kosten außerhalb der Arbeitszeit, etwa durch eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift.
Beziffert werden Fehlerkosten mit derselben Logik wie die Bearbeitungskosten: Häufigkeit mal Aufwand je Fall mal Stundensatz. Die Häufigkeit ergibt sich aus der Aufschreibung, wenn dort das Feld für Besonderheiten ausgefüllt wurde, oder aus der Anzahl an Gutschriften, Korrekturbuchungen und Nachlieferungen. Der Aufwand je Fall ist regelmäßig ein Vielfaches der normalen Bearbeitung, weil zusätzlich recherchiert, kommuniziert und korrigiert werden muss.
Nacharbeit
Der Vorgang wird ein zweites Mal angefasst: korrigieren, neu erfassen, erneut freigeben. Zu zählen ist der komplette zweite Durchlauf, nicht nur die Korrektur selbst.
Rückfragen
Fehlende Angaben lösen Telefonate und Nachrichten aus, meist auf beiden Seiten. Der Aufwand fällt bei der eigenen Belegschaft an und zusätzlich beim Kunden oder Lieferanten.
Stornos und Gutschriften
Eine falsch ausgelöste Lieferung erzeugt Retoure, Gutschrift, Korrekturbuchung und erneuten Versand. Hier entstehen Kosten außerhalb der reinen Arbeitszeit.
Suchzeiten
Unterlagen, die nicht auffindbar sind, blockieren den Vorgang. Suchzeiten gehören zu den Kosten, die sich durch geordnete Ablage am schnellsten senken lassen.
Fehlerquellen sind häufig dort, wo Daten von Hand von einem Medium in ein anderes wandern. Ein Beleg wird gedruckt, unterschrieben, eingescannt und die Angaben daraus abgetippt. Jede dieser Übergaben ist eine Gelegenheit für Abweichungen. Wer Fehlerkosten senken will, setzt deshalb meist zuerst an den Medienbrüchen an, etwa durch das Digitalisieren von Dokumenten samt automatischer Übernahme der Kopfdaten.
Wartezeiten: wenn der Vorgang liegt statt zu laufen
Bearbeitungszeit und Durchlaufzeit sind zwei verschiedene Größen. Ein Vorgang, der neun Minuten Arbeit bindet, kann trotzdem elf Tage im Haus sein, weil er auf eine Freigabe wartet, im Postfach einer abwesenden Person liegt oder auf die nächste Sammelverarbeitung wartet. Die Differenz ist Liegezeit. Sie kostet keinen direkten Lohn, aber sie hat Preisschilder: verpasste Skontofristen, verspätete Angebote, gebundenes Kapital, zusätzliche Rückfragen zum Bearbeitungsstand.
Gemessen wird die Liegezeit über zwei Zeitstempel: Eingang und Abschluss. Beide stehen in den meisten Systemen bereits zur Verfügung, sonst genügen zwei Datumsfelder auf dem Aufschreibungsblatt. Bewertet wird sie über konkrete Folgen: Wie viele Rechnungen wurden ohne Skonto bezahlt, wie viele Angebote gingen später raus als zugesagt, wie oft musste nach dem Stand gefragt werden. Diese Folgen lassen sich beziffern, die Liegezeit selbst nicht unmittelbar.
Liegezeit nicht doppelt zählen
Die Liegezeit ist trotzdem eine der wirksamsten Stellschrauben, weil sie sich oft ohne technische Änderung verkürzen lässt: eine Wertgrenze, ab der eine zweite Freigabe nötig wird, eine Vertretungsregel für Abwesenheiten, ein fester Termin statt einer Sammelverarbeitung am Monatsende. Solche Maßnahmen kosten nichts außer einer Entscheidung und wirken sofort auf die Durchlaufzeit.
Alles zusammen: die Jahreskosten eines Ablaufs
Die vollständige Rechnung addiert drei Blöcke: Bearbeitungskosten aus Menge, Zeit und Satz, Fehlerkosten aus Häufigkeit und Zusatzaufwand sowie die bezifferbaren Folgekosten der Liegezeit. Das Ergebnis ist eine Jahreszahl je Ablauf. Erst diese Summe macht Abläufe untereinander vergleichbar, denn ein Vorgang mit kurzer Bearbeitung und hoher Fehlerquote kann teurer sein als einer mit langer Bearbeitung und stabilem Ablauf.
Bearbeitungskosten 360 h x 55 EUR = 19.800 EUR
Fehlerkosten 120 Fälle x 25 min x 55 EUR = 2.750 EUR
Folgekosten Wartezeit entgangenes Skonto, geschätzt = 1.400 EUR
-----------
Vorgangskosten je Jahr = 23.950 EUR
Gegenrechnung: Umsetzung einer Schnittstelle, einmalig = 6.000 EUR
laufende Betreuung, jährlich = 2.400 EUR
Hinweis: erfundene Werte zur Veranschaulichung der RechenlogikDie Gegenrechnung gehört unbedingt dazu, sonst bleibt die Kostenzahl folgenlos. Verglichen wird die jährliche Vorgangskostensumme mit dem einmaligen Umsetzungsaufwand plus der laufenden Betreuung. Bei uns liegt die Umsetzung je Automatisierung oder Schnittstelle ab 4.900 Euro netto, die laufende Betreuung ab 190 Euro netto im Monat; Details dazu stehen auf der Seite zu den Preisen. Wichtig ist nicht der genaue Betrag, sondern dass beide Seiten der Rechnung in derselben Einheit stehen.
Bei der Bewertung des Nutzens ist Zurückhaltung angebracht. Eingesparte Minuten werden nicht automatisch zu eingespartem Geld: Wenn ein Ablauf um zehn Stunden im Monat entlastet wird, sinkt selten die Lohnsumme, sondern es entsteht Kapazität für Arbeit, die bisher liegen blieb. Für die Entscheidung ist das trotzdem relevant, es sollte nur als Kapazitätsgewinn benannt werden und nicht als Einsparung ausgewiesen, die in der Bilanz auftaucht.
Warum die Rechnung auch ungenau trägt
Der häufigste Einwand lautet, die Zahlen seien nicht exakt genug. Das stimmt, ist aber kein Gegenargument, weil die Rechnung eine andere Aufgabe hat als der Jahresabschluss. Sie soll eine Rangfolge erzeugen: Welcher der acht kandidierenden Abläufe wird zuerst angefasst? Diese Frage ist robust gegen Ungenauigkeit. Selbst wenn jede Eingangsgröße um ein Drittel danebenliegt, bleibt der teuerste Ablauf in aller Regel der teuerste.
Sinnvoll ist deshalb, mit Spannen statt mit Punktwerten zu arbeiten: eine vorsichtige und eine großzügige Variante je Ablauf. Wenn die vorsichtige Variante eines Vorgangs noch über der großzügigen Variante eines anderen liegt, ist die Reihenfolge entschieden. Überlappen sich die Spannen, ist die Reihenfolge zwischen diesen beiden Abläufen ohnehin gleichgültig, und man nimmt den, der leichter umzusetzen ist.
Eine Rechnung, die nach zwei Wochen eine Rangfolge liefert, ist für die Entscheidung nützlicher als eine, die auf den Cent stimmt und ein halbes Jahr braucht.
Dazu kommt ein praktischer Nebeneffekt: Die Beteiligten akzeptieren eine grobe, nachvollziehbare Rechnung eher als ein Modell, das niemand mehr prüfen kann. Alle Annahmen stehen auf einer Seite, jede lässt sich einzeln bestreiten und korrigieren. Diese Nachvollziehbarkeit ist bei einer Entscheidung über Investitionen mehr wert als Nachkommastellen, deren Herkunft nach drei Monaten niemand mehr erklären kann.
Von der Zahl zur Entscheidung
Aus der Rangfolge wird eine Entscheidung, wenn drei Größen nebeneinanderstehen: die Jahreskosten des Ablaufs, der geschätzte Umsetzungsaufwand und der Anteil, der sich realistisch entlasten lässt. Der letzte Punkt wird oft übersehen. Eine Automatisierung übernimmt selten hundert Prozent eines Ablaufs; Sonderfälle, Ausnahmen und Ermessensentscheidungen bleiben in der Hand von Menschen. Realistisch ist häufig, den überwiegenden Teil der Standardfälle zu entlasten und die Ausnahmen bewusst manuell zu belassen.
Genauso wichtig ist die Entscheidung gegen ein Vorhaben. Abläufe mit kleiner Fallzahl, hohem Ermessensanteil oder sich absehbar ändernden Regeln bleiben besser vorerst wie sie sind. Das ist kein Rückschritt, sondern das Ergebnis derselben Rechnung. Wo sich der Aufwand lohnt, führt der Weg von der Analyse weiter zur Prozessautomatisierung; wo nicht, spart die Rechnung den Aufwand eines Vorhabens, das sich nicht getragen hätte.
- Abläufe nach Jahreskosten sortieren und die drei teuersten getrennt betrachten
- Je Ablauf den entlastbaren Anteil abschätzen und nur diesen Anteil als Nutzen ansetzen
- Umsetzungsaufwand und laufende Betreuung als Gegenposition daneben stellen
- Amortisationsdauer in Monaten ausrechnen und mit der erwarteten Lebensdauer des Ablaufs vergleichen
- Nach der Umsetzung dieselbe Rechnung wiederholen und die Ausgangswerte gegenprüfen
Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen. Ohne Nachmessung bleibt offen, ob die Änderung gewirkt hat oder ob der Aufwand nur an eine andere Stelle gewandert ist. Die Wiederholung ist billig, weil die Methode bekannt ist und die Beteiligten sie kennen: dieselbe Aufschreibung, derselbe Zeitraum, dieselbe Auswertung. Erst der Vergleich der beiden Werte macht aus einer Behauptung ein belegtes Ergebnis.
Typische Fehler beim Beziffern
Beim Beziffern wiederholen sich einige Fehler. Sie führen selten dazu, dass die Rangfolge kippt, aber sie kosten Glaubwürdigkeit, sobald jemand nachrechnet. Wer sie kennt, vermeidet die üblichen Einwände in der Diskussion mit der Geschäftsführung oder mit den betroffenen Abteilungen.
- Nur die erste Station zählen und die Zeiten der prüfenden und freigebenden Stellen weglassen
- Mit dem Bruttolohn statt mit dem Vollkostensatz rechnen und damit den Aufwand systematisch zu niedrig ansetzen
- Die Liegezeit mit dem Stundensatz multiplizieren und so Kosten erzeugen, die niemand bezahlt
- Eingesparte Minuten als Einsparung ausweisen, obwohl sie zu freier Kapazität und nicht zu geringerer Lohnsumme führen
- Die Sonderfälle in den Median hineinrechnen und dadurch den Normalfall systematisch zu teuer darstellen
- Annahmen nicht dokumentieren, sodass die Rechnung nach drei Monaten nicht mehr prüfbar ist
Ein letzter Hinweis zur Aufschreibung selbst: Werden dabei personenbezogene Daten erhoben oder lassen sich Rückschlüsse auf die Leistung einzelner Beschäftigter ziehen, sind datenschutzrechtliche Anforderungen und gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte zu beachten. In der Praxis lässt sich das meist vermeiden, indem ohne Namen erfasst und ausschließlich nach Arbeitsschritt ausgewertet wird. Die Bewertung des konkreten Einzelfalls bleibt eine Frage der fachlichen und rechtlichen Prüfung im Betrieb.
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