Zum Inhalt springen

Recht und Datenschutz

DDG

Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz

Kurz und einfach erklärt

Das DDG ist ein Gesetz in Deutschland für digitale Dienste.

Es sagt, welche Angaben Firmen auf ihrer Website zeigen müssen. Das steht meist im Impressum.

Hat eine Firma eine Nummer für die Umsatzsteuer oder eine Nummer für Betriebe, gehört sie dort auch hin.

Definition
Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt in Deutschland unter anderem, welche Angaben Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste leicht erkennbar und ständig verfügbar halten müssen, etwa im Impressum einer Website. Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt, gibt nach § 5 Absatz 1 Nummer 6 DDG diese Nummer an.