Recht und Datenschutz
Unveränderbarkeit
Kurz und einfach erklärt
Unveränderbarkeit heißt: Man kann abgelegte Daten und Belege nicht unbemerkt ändern oder löschen.
Das ist ein Grundsatz für die Buchführung.
Ändert man später etwas, bleibt der alte Inhalt sichtbar.
Definition
Unveränderbarkeit bedeutet, dass abgelegte Daten und Belege nicht unbemerkt geändert oder gelöscht werden können. Die GoBD nennen sie als Grundsatz für Buchführung und Aufbewahrung: Eine spätere Änderung bleibt neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar.