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Recht und Datenschutz

DEÜV

Abkürzung für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Kurz und einfach erklärt

Die DEÜV ist eine deutsche Regel für Meldungen an die Sozialversicherung.

Sie sagt, welche Daten der Arbeitgeber über seine Beschäftigten meldet.

Sie sagt auch, wann und in welcher Form das geschieht. Ein Anlass ist etwa der Start einer neuen Kraft.

Definition
Die DEÜV ist eine deutsche Verordnung über die Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung. Sie regelt, welche Daten zu Beschäftigten gemeldet werden, in welcher Form und zu welchen Anlässen, etwa bei Beginn einer Beschäftigung. Für Betriebe spielt sie bei der Lohnabrechnung und beim Eintritt neuer Beschäftigter eine Rolle.