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Betrieb, Finanzen und Zahlungsverkehr

KG

Abkürzung für Kommanditgesellschaft

Definition
Die KG ist eine Personengesellschaft, in der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet und die übrigen nur mit ihrer Einlage. Eine verbreitete Sonderform ist die GmbH & Co. KG, bei der eine GmbH die unbeschränkte Haftung übernimmt. Die Rechtsform kann beeinflussen, welche Regeln für Buchführung und Jahresabschluss gelten.

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