Recht und Datenschutz
GoBD
Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Definition
Die GoBD sind Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Buchführung und die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen. Sie beschreiben Anforderungen etwa an Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Verfahrensdokumentation. Für Betriebe spielen sie bei der Einrichtung von Buchhaltung, Belegablage und Archiv eine Rolle.